2. Kap.) Schlußvertrag zwischen Holland und Belgien. 107
des Königs der Franzosen, vermählt, schloß sich immer inniger an Frank-reich an, dem Belgien durch seine Verfassung, Sprache und Institutionenam nächsten stand. Ein kluger, umsichtiger Regent, wußte Leopold theilsder öffentlichen Meinung seines Volkes Rechnung zu tragen, theils durchLeutseligkeit und charaktervolle Entschiedenheit die Unzufriedenen zur An-nahme seiner Politik zu nöthigen. Das war nicht ganz leicht; denn alsProtestant und Fremdling in einem ganz katholischen Lande, hatte ermancherlei Rücksichten zu nehmen, wie als König, der die steteste Ver-fassung beschworen, mancherlei Verlockungen zu bestehen, der antilibera-len Zeitströmung zu folgen. Jedenfalls zeigt es von hoher Begabung, daßKönig Leopold die neuerwachten Kräfte der Nation aus dem Wirbel derRevolution zu reißen und auf das Gebiet der Industrie zu lenken wußte,wo sich durch den Unternehmungsgeist Einzelner und ganzer AssociationenErfolge zeigten, welche den Neid und die Bewunderung großer Staatenerweckten. Cockerill's weitverzweigte Maschinen-Anstalten, die Kühnheitund Schnelligkeit, mit welcher man ein Eisenbahnnetz vom 5. Mai 1835ab, wo die erste Strecke zwischen Brüssel und Mecheln eröffnet wurde,über das ganze Land warf, die überraschende Neuheit, womit durch diefreie Concurrenz des Unterrichts ein reges Geistesleben sich entfaltete, dieVerpflanzung des demokratischen Geistes in das Gemeindeleben, find Dinge,welche Belgien vorzüglich der Weisheit und Mäßigung Leopold's verdankt.Denn es gab keine andere Macht, weder die Presse, noch den Klerus, nochdie Kammern, welche es so gut, als die königliche, verstand, die tobendenLeidenschaften zu zügeln und die Blicke der Nation auf die Einheit desStaatslebens und die Bedingungen ihrer eigenen Wohlfahrt zu lenken.
Wiewohl am 21. Mai 1833 die Westmächte den gegen Hollandverhängten Kriegszustand aufhoben, so suchte letzteres doch fortwährendeAnlässe, um den Belgiern die erlangten Rechte zu verkümmern. Besonde-ren Anstoß erregte beiden Theilen die durch die Londoner Conserenz fest-gesetzte Theilung Luxemburgs. Endlich erklärte König Wilhelm, die vier-undzwanzig Artikel annehmen zu wollen, da sich in Holland bedenklicheSymptome der Unzufriedenheit über theils neue, theils erhöhte Steuern,und über neue Anleihen zeigten. Belgien hoffte dagegen durch seine bis-her bewiesene Willfährigkeit gegen die Londoner Conserenz den bestenTheil Luxemburgs zu erhalten, und setzte sich in Vertheidigungszustand,als die Franzosen Miene machten, das definitive Protokoll vom 22. Ja-nuar 1839, welches Belgien für Luxemburg mit der schlechteren HälfteLimburgs entschädigte, gewaltsam auszuführen. König Leopold überzeugtesich jedoch von der Nutzlosigkeit des Widerstandes, und verabschiedete die" Minister und die Polnischen Generäle, welche das Kriegsfeuer schürten.Darauf traten die Kammern dem Londoner Vertrage bei und mit demSchlußvertrage vom 19. October 1839 zwischen Holland und Belgien en-