146 Zustände des Königreichs Sachsen im Jahre 1830, s2. Kap.
unter Curatel gestellt, selbst plaidirte, und bet den französischen Gerichtendie Nullität dieser Curatel erwirkte.
Nachdem die Regierung des Herzogthums geordnet war, berief Wil-helm am 30. September 1831 die Stände, und breitete ihnen eine neueLandschaftsordnung und das festgesetzte Budget zur Berathung unter.Der Landtag dauerte bis zum 11. Oktober 1832. Am folgenden Tagewurde die Landschaftsordnung vom Herzog in Vollzug gesetzt. Danachbestand in Braunschweig Eine Kammer, aus Adel, Bürgern, Bauern undsreigewählten Vertretern der Intelligenz zusammengesetzt, welche ihre Zu-stimmung zu den Ausgaben ertheilten, sich in gewissen Fällen ohne landes-herrliche Berufung versammelten und einen permanenten Ausschuß zur Wah-rung der ständischen Rechte ernennen durften. Dagegen war die Oeffent-lichkeit der Sitzungen ausgeschlossen.
Das Königreich Sachsen, lange Zeit als Musterstaat gerühmtund von einem treuen, gutmüthigen Volke bewohnt, litt an den Gebrechenund Uebelständen, wie sie durch allzu stabile Verwaltung erzeugt werden.Bauern- und Bürgerstand seufzten unter dem Druck der Abgaben und derWillkür der Beamten. Zehnten, Frohnden und gutsherrliche Gefalle wa-ren von dem Brausen des Zeitstroms unberührt geblieben und die städtischeVerwaltung entsprach keineswegs den Anforderungen einer vorgeschrittenenBildung. Die Magistrate, sich selbst ergänzend, legten weder der Ge-meinde Rechnung über die Verwendung der Communaleinkünfte ab, nochhielten sie es für angemessen, den Unterbeamten Humanität gegen die nichtbe-rechtigten Bürger anzuempfehlen. Die sächsische Polizei war mehr drückend,als wirksam, und hinderte namentlich den Fremdenverkehr in einemLande, das ganz auf den Handel und Gewerbfleiß seiner Einwohner an-gewiesen und dessen Wohlstand ohnehin durch die Zollschranken seinerNachbarn zerrüttet war. Die vielfachen Localbeschwerden erregten in denBürgern den Wunsch nach einer Abänderung der Städteordnung. Nach derVerfassung genossen nur der Stand der Rittergutsbesitzer und die Magistrats-corporationen die Ehre, landtagsfähig zu sein. Auch unter den Privile-girten wurden Reformwünsche laut. So hatte der Kammerherr von Watz-dorsf noch während des Landtags von 1830 aus Vorlage des Budgetsund Umgestaltung der Verfassung angetragen. Der bejahrte König An-ton war zwar im ganzen Lande sehr beliebt; aber bei dem protestantischenVolke war der Argwohn verbreitet, daß der Hos Dresden zu einer Sta-tion der verhaßten Jesuiten mache. Der Cabinetsminister, Graf vonEinsiedet, regierte in den altgewohnten Formen. Da er seiner Pri-vatüberzeugung nach der Pietistischen Richtung anhing und sie im Lebenbevorzugte, so fanden die Vorwürfe der rationalistischen Professoren inLeipzig, namentlich Tzschirner's und Kruq's, und der ganzen dem Ra-tionalismus zugethanen protestantischen Geistlichkeit in Sachsen viel-