Band 
(1815 - 1854)
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Ausstände im Hannöverschen.

s2. Kap.

Göttingen und forderte den Gemeinderath znr unbedingten Unterwerfungauf Obwohl die Bürger vorher erklärt hatten, sich bis znm letzten Bluts-tropfen zu vertheidigen, so entsank ihnen jetzt der Muth und der Gemeinde-rath, aller Stützen entblößt, löste sich auf und suchte das Weite. Am 16.Juni rückte v. d. Busche in Göttingen ein und fand den alten Gemeinde-rath schon zu allen seinen Funktionen zurückgekehrt.

Trotz dieser Niederlagen der liberalen Partei hörten die Nahrungenin Land und Stadt nicht aus, und einzelne Unruhen der Proletarier, wiedie zahlreichen Petitionen um eine Verfassung bedeuteten den Grafen Mün-ster, daß das alleinige Regiment der Aristokratie im Wanken sei. Kö-nig Wilhelm, der die heranziehenden Stürme wegen der Reformbill inEngland gewahrte, meinte auch in Hannover eine freisinnigere Bahneinschlagen zu müssen. Er ertheilte dem Grafen Münster den Abschied(Februar), sandte seinen Bruder, den Herzog von Cambridge, mit ausge-dehnten Vollmachten als Vicekönig nach Hannover, um billigen Wünschendes Volkes gerecht zu werden und begründete Uebelstände zu beseitigen.Der Vicekönig berief nun zum 7. März 1831 die Stände ein und der-hieß in der die Versammlung eröffnenden Thronrede Verminderung derSteuerlasten, Sorge für das Wohl der unteren Classen, gleichmäßigereBesteuerung, gleiche. Rechte aller Bürger zu den Staatsämtern und Ab-lösbarkeit der Frohndienste und gutsherrlichen Rechte. Da aber der Ver-faffungsfrage nur in unbestimmten Ausdrücken gedacht wurde, sprach sichdie sehr starke Opposition der zweiten Kammer um so rückhaltsloser dafüraus. Je zäher sich die Adelskammer im Festhalten alter Privilegien zeigte,um so energischer verfocht die zweite Kammer die liberalen Principien.Die Regierung, welche den Starrsinn der beiden Kammern nicht beugenkonnte, löste die Versammlung auf (24. Juni) und berief zur Berathungeines der Oeffentlichkeit übergebenen Entwurfs der Verfassung eine Com-mission, welche aus Landständen und Staatsdienern bestand. Die vorge-nommenen Neuwahlen zur Ständekammer, wozu auch fünfzehn Abgeord-nete des Bauernstandes zugezogen wurden, sicherten dem Liberalismus dieMajorität. König Wilhelm I V. aber, welcher die Sache nicht so weit alsin England kommen lassen wollte, meinte durch eine königliche Deklara-tion vom 11. Mai 1832 einer zu liberalen Fassung der Verfassung vor-beugen zu müssen. Die Reformbewegung in England war ihm zu mächtiggeworden und für ihn selbst mit manchen bittern Erfahrungen verknüpftgewesen. Er hatte damals gerade das conservative Ministerium Welling-ton-LiMdhurst ernannt. Diese Verhältnisse wirkten aus Hannoverzurück, sodaß der König gleich mehrere Punkte, welche seine Person unddie Rechte der Aristokratie betrafen, der Berathung entrückte. Nichts desto-weniger versuchte die liberale zweite Kammer, dieselben ihrer Competenzzu unterwerfen, mußte aber zuletzt nachgeben, als sie bei der ersten Kammer