2. Kap.)
Die badenschen Kammern.
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Reden, wie durch die Gegenstände, welche sie verhandelten, das größte Auf-sehen in Deutschland. Die Freiburger Professoren Karl von Rotteck, KarlWelcker und Duttlinger, ferner Mittermaier, von Jtzstein, Winter vonHeidelberg, Bekk, Föhrenbach, Rindeschwender gehören zu den gefeiertstenNamen des deutschen Liberalismus. Karl von Rotteck's ständischeund literarilche Wirksamkeit war von ungemcinem Einfluß. Namentlichsetzte sei» Werk über „Allgemeine Geschichte", 9 Bände, 1813—1827,eine Menge neuer Ideen in Umlauf und ist auch für die Historiographieinsofern wichtig, als hier der systematische Versuch gemacht wurde, diehistorischen Thatsachen Einem Gedanken, dem d>r subjektiven Freiheit,unterzuordnen und fie danach zu würdigen. Sein „Staatsrecht der consti-tutionellen Monarchie", und das im Verein mit Welcker herausgegebene„Staatslexikon" fanden im Publikum großen Beifall; ste sind die Rüst-kammer des Constitutionalismus und der parlamentarischen Beredsamkeitin Deutschland geworden. KarlTheodor Welcker, geboren 1790in Grünberg im Großherzogthnm Hessen, begründete mit Mittermaierund Mackeldey die juristische Facultät in Bonn (1819), gerietst dann in diedemagogische Untersuchungen und begab sich 1824 als Professor der Rechtenach Freiburg, wo er mit dem fünfzehn Jahre älteren Rotteck in ein inni-ges Freundschaftsverhältniß trat. Durch Welcker's öffentliche Wirksam-keit ziehen sich hauptsächlich zwei Ideen, für die er rastlos wirkte und dieer auf fast allen Landtagen wieder zur Sprache brachte: die Idee derPreßfreiheit und die Idee der Abänderung des Bundes durch Hinzutritt einesVolkshauseszu der Versammlung der fürstlichen Gesandten. Nach-dem Welcker 1830 dem deutschen Bundestage eine Petition über Preßfrei-heit zugeschickt hatte, stellte er 1831 einen hierauf bezüglichen Antrag in derbadenschen Kammer. Der Antrag fand fast einstimmigen Beisall. Die Re-gierung legte hierauf einen Entwurf vor, welcher von den Kammern an-genommen und im März 1832 verkündigt wurde. Ueberhaupt zeigte dieRegierung das bereitwilligste Entgegenkommen gegen die Wünsche derZeit. Knapp beantragte die Abschaffung der Herrensrohnden, Rolteck dieder Zehnten. Das Ministerium brachte sogleich zwei Gesetzentwürfe ein.Der erste bestimmte, daß die Frohndcn gegen den zwölffachen Betrag derjährlichen Frohnden, wovon der Staat die Hälfte, die Verpflichteten dieandere Hälfte tragen sollten, ablösbar seien. Der andere Gesetzentwurfschaffte die Zehnten theils ab, theils bestimmte er die Ablösbarkeit dersel-ben. Wie auch diese Gesetze die materielle Lage des Landmanns verbessernmochten, so darf man doch nicht übersehen, daß sie die Interessen der vonRotteck sehr unterschätzten Aristokratie bedrohten, und die großen Grundbe-sitzer gegen den Liberalismus in die Schranken riefen. Außer jenen Ge-setzen, welche auf dem Landtage von 1831 beschlossen wurden, verdientnoch das Gemeindegesetz Erwähnung, wodurch die Communen von der