Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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165
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2. Kap.)

Das Hambacher Fest.

165

Am 20. April erließen Siebenpfefffer und einigeBürgerNenstadtsa.d. H.einen Aufrns zur Feier der dänischen Verfassung auf der Burgruine vonHambach. Damit verbanden die Anstifter die geheime Absicht, diesesFest zu einer engeren Vereinigung der radicalen Elemente zu benutzen.Die bairische Regierung verbot zwar die Feier (8. Mai), mußte aberschon am 17. Mai das Verbot wieder zurücknehmen. So fand das Festam 27. und 28. Mai 1832 unter Theilnahme von 30,000 Menschenaller Altersclassen und Geschlechter statt. Man zog, mit den „deutschen"Farben geschmückt, nach der Burgruine, wo leidenschaftliche Reden über„Deutschlands Schmach und Fürstentrug" gehalten, und von Wirth einHoch „den vereinigten Freistaaten Deutschlands" und „ dem conföderirtenrepublikanischen Europa" ausgebracht wurde. Eine direkte Aufforderungzur Revolution erfolgte zwar nicht, aber der Muth der Voiksführer erhieltdurch dieses Fest Kräftigung. Keinesfalls wollten sich diese Letzteren der Frem-den bedienen, um „Deutschland Befreiung" durchzusetzen. Wirth wies diePolen und Franzosen, welche hierher geeilt waren, um „den ersten Schrittzur Mündigkeit der Deutschen" freudig zu begrüßen, in ihre Schrankenzurück. Wie sehr sich auch Einzelne bemühten, am andern Tage (28.Mai) revolutionäre Beschlüsse zu erwirken, so wenig vermochten siedoch dieselben zu Stande zu bringen. Die parlamentarischen Häupter desLiberalismus fehlten und ohne ihre Zustimmung wollte man nichtvorgehen.

An demselben Tage fanden auch in anderen bairischen Städten Volks-versammlungen statt, die sich im Monat Juni noch häufiger wiederholten.Da die Einzelregierungen ihre Schwäche zur Eindämmung des revolutio-nären Stroms hinlänglich bekundet hatten, nahm die Bundesversammlungam 30. Mai die Sache in ihre Hand und verpflichtete die Einzelregierun-gen, Volksversammlungen, das Tragen der schwarz-roth-goldnen Far-ben u. s. w. mit polizeilichen Maßregeln zu verhindern. Die bairischeRegierung, deren Existenz am meisten bedroht war, da die pfälzischen undfränkischen Bauern die Steuerboten aushandelten und nichts von Abga-ben hören wollten, schritt zuerst ein, indem der Fürst Wrede an derSpitze einer hinlänglichen Truppenmacht in der Pfalz erschien und dieWortführer verhaftete. Der Cassationshof in Zweibrncken wurde aufge-hoben und mit dem Oberapellationsgericht in München verbunden, ver-dächtige Beamte aber versetzt. Als diese Maßregeln ohne Widerstand voll-zogen wurden, trat der Bundestag mit seinen Beschlüssen vom 28. Juniund 5.Juli18A2 hervor. Während die ersteren Beschlüsse gegen „die dasmonarchische.Princip gefährdenden Verhandlungen der Stände", nament-lich gegen das Recht der Steuerverweigerungen gerichtet waren, betrafendie anderen politische Maßregeln gegen Vereine, Volksversammlungen,Freiheitsbäume, revolutionäre Abzeichen und die Paßpolizei. Zugleich