Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
Seite
169
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2. Kap.j

Das Frankfurter Attentat.

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Im folgenden Jahre (2. Mai 1834) machten einige verwegeneMänner den Versuch, ihre in Frankfurt eingekerkerten Freunde zu be-freien, der sehr unglücklich Mies. Die meisten Gefangenen entkamen je-doch später glücklich nach Frankreich. Die Folgen dieses FrankfurterAttentats bestanden in Vermehrung von Reactionsmaßregeln. Massen-weise fanden die Verhaftungen durch ganz Deutschland statt und die Un-tersuchungsrichter auf den Universitäten hatten zwei Jahre lang vomfrühen Morgen bis zum späten Abend zu thun. Die Untersnchungscom-missionen der Einzelstaaten standen unter der Centraluntersuchungscom-misfion in Frankfurt, welche durch Bundesbeschluß von 20. Juni 1833eingesetzt und am 8. August aus folgenden Personen gebildet wurde:dem k. k. österreichischen Frecherm von Wagemann, dem k. preußischenKammergerichtsrath Eichmann, dem k. bairischen Appellationsgerichtsdi-rector von Heinrichen, dem k. württembergischen Oberjustizrath von Prie-ster, und dem großherzoglich hessischen Oberappellakionsrath von Preuschen.Der Besreiungsversuch vom 2. Mai 1834 gab Veranlassung, die Frank-furter Truppen dem Befehlshaber des österreichisch-preußischen Bundes-corps unterzuordnen, wogegen die von Frankreich und England unter-stützten Protestationen des Frankfurter Gesandten nutzlos blieb. DerBundestag verfügte unterm 5. Jnni 1834, daß kein Angeklagter, dendie Gerichte freigesprochen, eher losgelassen werden dürfe, bis die Cen-tralnntersuchungscommission ihre Erklärung abgegeben habe. DasEinholen von Gutachten der Juristenfacultäten und Schöppenstühlein Criminalsachen wurde untersagt (12. November 1834), die Censur-vorschriften geschärft, namentlich was die Zeitungsberichte über die Artder Untersuchung und über die Behandlung der Gefangenen anlangte;Handwerksburfchen und Studenten unterwarf der Bund einer strengenPaßcontrole, wie er überhaupt das Reisen in Ländern, wo erwiesener-maßen revolutionäre Verbindungen beständen, verbot. Um die stndirendeJugend zum fleißigeren Betrieb der Wissenschaften anzuhalten und vongeheimen Gesellschaften abzuschrecken, faßte man am 25. Juni 1835 dieschärfsten Beschlüsse zur Ueberwachung der Universitäten. Vor allen Din-gen mußte sich die Reaction mit den Ständeversammlungen beschäftigen,welche den Regierungen manchmal lästig wurden. Um die häufigen Con-flicte zwischen den Regierungen und Ständen zu heben, nahm der Deut-sche Bund die Auslegung der Verfassungen selbst in die Hand und setzteam 30.October 1834 ein Schiedsgericht nieder, welches in solchen Fällen,wo Regierungen und Stände verschiedener Ansicht wären, die Entschei-dung fällen sollten.

Diese und andereBundesbeschlüsse waren ein Ergebniß der vom Ja-nuar bis Juni 1834 gehaltenen Konferenzen der deutschen Minister zu Wien,