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Der Hannöversche Verfassungsstreit.
f2. Kap.
als die Hebung des materiellen Nothstandes und Erleichterung der Steuernam Herzen, die es vorn Könige jetzt umso eher hoffen durste. ErnstAugust fühlte sich durch diese ihm im Ganzen nicht ungünstige Stimmungdes Landes bewogen, weiter zu gehen und den zu erwartenden Einspruchder Kammern vorher abzuschneiden. Es erschienen am 4. October neueBeschlüsse, in denen der König das Grundgesetz von 1833 wegen dermangelnden Zustimmung seinerseits und weil es nicht vertragsmäßigzwischen Regierung und Ständen zu Stande gekommen war, für ungiltigerklärte und die Verfassung von 1819 wieder herstellte. Mit den nachletzterer gewählten Ständen wolle er über eine neue Verfassung verhan-deln. Zugleich ward dem Volk ein kleiner Steuererlaß gewährt, und dieBeamten zur Unterschreibung eines neuen Dienst - und Huldigungseidsaufgefordert. Dieser Schritt erschien den Anhängern der Regierung ge-rade so, wie der Beginn eines Rechtsstreits über die Giltigkeit einernicht vertragsmäßig zu Stande gekommenen Verfassung, und so faßtenihn auch die meisten Advocaten der Ständeversannnlung aus. Nur ent-stand dabei die kritische Frage, wo ist der unparteiische Gerichtshof, derüber diese Streitfrage entscheiden soll? Andere erkannten in diesemVorgänge einen bedenklichen politischen Act. der bei entstehenden Thron-wechseln aller Orten den ganzen stntus gno eines Landes in Frage stelle.So betrachteten ihn namentlich die Kammern in Sachsen, BraunschweigBaiern. Württemberg, Baden. Kassel und Darmstadt. Die hannöver-schen Beamten huldigten zum Theil unbedingt; zum Theil thaten sie esmit Vorbehalt; zum Theil reichten sie ihre Entlassung ein. Nur in Göt-tingen fühlten sich sieben Professoren, Albrecht, Dahlmann, Ewald,Jakob und Wilhelm Grimm, Gervinus und Weber, zum Protest gegendie Form des Huldigungseids aus rechtlichen und moralischen Bedenkengedrungen (18. November). Vergebens that der König selbst den erste»Schritt, um eine Desavouirung dieser Handlung, welche mittlerweile durchdie Zeitungen bekannt geworden war, zu bewirken (30. November). Erkonnte nur einen kleinen Theil der übrigen Professoren dazu veranlassen.Da entsetzte er jene Sieben ihrer Stellen ohne Urtel und Recht (11. De-cember) und gebot (den 14. December) den Professoren Gervinus, Dahl-mann und Jakob Grimm, binnen drei Tagen das Königreich zu meiden.Das wirkte und die Universität sandte nun eine Deputation mitloyalen Ergebenheitsversicherungen an den König. Nur sechs Kollegender Vertriebenen veröffentlichten (13. December) eine Erklärung im Sinneder Siebener-Protestation, die aber von der Regierung ignorirt wurde.
Der Eindruck, welchen die That der Sieben in Deutschland hervor-brachte, war für das Reactionssystem sehr folgenschwer. Die scho-nungslose Behandlung der Zierden deutscher Wissenschaft, der Männer,deren conservative Gesinnung sich, im Widerstreit mit allen sittlichen