Band 
(1815 - 1854)
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183
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Die religiösen Wirren in der Schweiz.

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Im Jahre 1838 trat die französische Regierung nochmals klagend beider Tagsatzung auf, indem sie dieAuSweisung Louis Bonaparte's forderte,der in Thurgau zwar das Bürgerrecht erworben hatte, aber seit dem Straß,burger Attentat der Ruhe Frankreichs gefährlich geworden war. Sowohldie Tagsatzung, als der kleine und große Rath von Thurgau weigertensich, dem Ansinnen Louis Philipp's zu willfahren, obwohl 25,000 MannFranzosen sich schon am Jura sammelten, um jener Forderung Nachdruckzu geben. Louis Bonaparte entfernte sich nun aus freiem Antriebe undder Zwist zwischen Frankreich und der Schweiz glich sich von selbstwieder aus.

Der zweite Hauptpunkt, welcher das Interesse der Schweizerge-schichte bildet, sind die religiösen Wirren. Seit dem Wiener Congreß be-stand der Klerus vornehmlich aus Wiederherstellung des Zustandes vorder französischen Revolution. Obwohl seine Wünsche in Beziehung aufdie Abtei St. Gallen und das aufgelöste Bisthum Basel nicht völligbefriedigt wurden, so erlangte die katholische Geistlichkeit doch so viel, daßdie Schweiz einen ergiebigen Boden für ihre Umtriebe versprach. InFreiburg und Wallis nisteten sich die Jesuiten ein, gründeten berühmteErziehungshäuser und begannen durch Bekehrungen oder Verfolgungenweniger streng gesinnter Lehrer die Hierarchie zu befestigen. Da diesesTreiben von den Bourbonen und Habsburger», wie von den Wit-telsbachern begünstigt wurde, vermochten die ohnehin schwachen und vomAbsolutismus durchdrungenen Patrizierregierungen nichts dagegen zuthun. Zudem regte sich der Sectengeist auch in der protestantischen Kircheund erzeugte hier eben solchen Fanatismus, wie in den katholischen Can-tonen. Die Momiers in Genf, strenge calvinistische Prädestinatianer,die Methodisten im Waadtland, die eifrigen und verfoigungssüchtigen Pie-tisten in Basel, die Anhänger der Frau von Krüdener, bildeten mit denstrengen katholischen Vereinen, zu deren Schatzmeister sich der päpstlicheLegat in Luzern selbst auserkoren hatte, die Schlagschatten einer innerlichbewegten Zeit, deren Unklarheit bezüglich des Endziels den Charakteraller politischen und religiösen Factionen in den ersten Decennien nachdem Freiheitskriege ausmacht. Die protestantischen Cantone hatten dieGefährlichkeit der jesuitischen Umtriebe hinlänglich kennen gelernt, umnicht den durch die Julirevolution erzeugten Umschwung der Ansichtengegen die Hierarchie zu benutzen. Am 26. und 27. Januar 1834 tra-ten nämlich die Abgeordneten der Cantone Bern, Aargau, Basel-Land,St. Gallen, Luzern, Solvthurn und Thurgau im Städtchen Baden zueiner Privat - Conferenz zusammen und entwarfen einige Artikel,welche die Rechte und Verhältnisse des Staats in Kirchensachen feststellenund den Berathungen der Großräthe oder der Tagsatzung unterbreitetwerden sollten. Die Badener Conserenz-Artikel wurden bald bekannt und