Band 
(1815 - 1854)
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185
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2. Kap.)

Italien von 1830—1840.

185

weil er das Leben des Erlösers als einen „Mythus" dargestellt und dieThaten und Schicksale Jesu als historisch nicht beglaubigt, sondern als„Ideen von ewiger Wahrheit im Gewände der Historie" betrachtet hatte.Kaum war die Berufung dieses Mannes im Zürcher Lande bekannt ge-worden , als eine solche Aufregung unter den Bauern entstand, daß dieRegierung den Berufenen in unfreiwilligen Ruhestand mit 1000 FrankenPension versetzen mußte. Diese Nachgiebigkeit der Regierung reizte dieorthodoxe Partei zu weiteren Forderungen; namentlich begehrte man zurVerhütung ähnlicher Angriffe aus das gläubige Bewußtsein die Unterord-nung der Zürcher Universität unter die Kirche. Zugleich constituirten sichin allen Dörfern Comites, um das Evangelium zu schützen und rein zuerhalten. Die Regierung griff zu strengen polizeilichen Maßregeln, umdas ihr gefährliche Treiben zu unterdrücken, goß aber damit nur Oel insFeuer. Am 5. September kam es in Zürich sogar zu einem Gefechtzwischen den Truppen und den Landleuten, nach welchem die Regierungabdankte. Eine aus sieben Mitgliedern bestehende provisorische Regierungtrat an deren Stelle und übernahm die vorörtlichen Geschäfte. Zwar prote-stirten die meisten Cantone gegen diese Aenderung des Zürcher Regiments,beruhigten sich aber. als Oesterreich und Frankreich das Vorgefallene billig-ten. In Zürich begann nun die kirchlich-politische Reaction mit Absetzungfreisinniger Lehrer und der Beschränkung der akademischen Lehrfreiheit,gegen welche die Betroffenen die Presse vergeblich zn Hilfe riefen (1840).Die Jesuiten sahen diesem Zwiespalt der Protestanten mit Schadenfreudezu und zogen denselben bei ihrem kecken Vorschreiten von Eanton znCanton mit in Rechnung. Nur eins hatten sie nicht reiflich in Erwä-gung gezogen, was auf den Tagsatzungen schon von radicaler Seite be-rührt worden war: nämlich das Bestreben, die Cantone einer Central-gewalt unterzuordnen und die Cantoualsouverainetät möglichst zn be-schränken. Dieser Punkt wurde erst in den Vierziger Jahre einer ernst-lichen Berathung unterworfen und gehört daher in das nächste Kapitel,wo die aus jenen Berathungen entspringenden Folgen zugleich mit erwähntwerden können.

17. Italien von 1830-1840.

Wir verließen Italien (S. 12—24) in dem Augenblicke, wo dieReaction in gehässiger Weise die Theilnehmer der Revolutionen, wie alleals „Ketzer" und-„konstitutionelle" verdächtige Personen zu verfolgen be-gann. An eine Hebung der Misbräuche, namentlich an Besserung desFinanz- und Zollwesens, Einführung unparteiischer Gerichtshöfe und Min-derung der drückenden Abgaben wurde wenig oder gar nicht gedacht. DieJulirevolution brachte in die bisher hart verfolgte Carbonaria größere