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Attentate gegen Louis Philipp.
(2. Kap.
walt in den Sitzungssaal schleifen, oder in ihrer Abwesenheit den Proceßfortführen ließ. Der Generalprocurator, Martin du Nord, ermüdetenicht in seinen Plaidoyers und Beweisführungen. Der Proceß verloraber sein Interesse, als im Juli 1835 die Hauptangeklagten, Cavaig-nac und Marrast, aus ihren Gefängnissen nach England entkamen.Die zurückgebliebenen, weniger bedeutenden Personen wurden theilsfreigesprochen, theils zu ein- bis dreijährigem Gefängniß, theils zu sünf-bis zwanzigjähriger Detention. und nur sieben zu lebenslänglicher Depor-tation verurtheilt. Die Regierung hatte aus diesem Processe wenig odergar keine Vortheile gezogen, wohl aber die Republikaner aufs Tiefste ge-kränkt, ohne sie ausrotten zu können. In einzelnen exaltirten Individuengriff ein so bitterer Haß gegen den König Platz, daß sie die Verwirk-lichung ihrer Wünsche nur durch den plötzlichen, Verwirrung und Schreckenverbreitenden Tod des Königs erreichen zu können hofften. Diese gräß-lichen Menschen, welche bei ihrer moralischen Verworfenheit so kurzsichtigwaren, nicht einzusehen, daß ihre mislungenen Mordpläne die Reactionverstärken, jede freie Bewegung einzwängen und die Heuchelei und Kor-ruption befördern mußten, boten Louis Philipp und den Doctriuairs diewillkommene Veranlassung, ihr System von Prohibitivmaßregeln durch dieScptembergesetze zu vollenden.
Am 28. Juli 1835 hielt der König, umgeben von seinen Söhnenund einem glänzenden Stäbe, eine Revue über die Truppen und National-garden ab. Auf dem Boulevard du Temple angekommen, entlud sichaus einmal eine Höllenmaschine aus einem gegenüberliegenden Hause, diemehrere Personen von der Umgebung des Königs und einige National-gardisten tödtete oder verwundete. Marschall Mortier blieb auf demPlatze; der König und seine Söhne waren unversehrt. Bald war derThäter, in seinem Blute > schwimmend, entdeckt, denn die bis an dieMündung vollgeladenen Flintenläufe waren meist gesprungen und hattenihn selbst schwer verwundet. Man erkannte in ihm einen Corsen, NamensFieschi, einen wilden, dämonischen Menschen, der zwar politisch unver-dächtig, aber von drei Republikanern zu dem Verbrechen angeworbenworden war. Fieschi starb reuelos unter der Guillotine (19. Februar1836); mit ihm seine Verführer, Pepin und Morey, obwohl sie nochauf dem Schaffet ihre Unschuld betheuerten. Den dritten Urheber jenesverruchten Attentats, Boireau, begnadigte die Regierung, weil er bereit-willig Aussagen gegen seine Mitschuldigen gemacht hatte.
In Folge dieses Attentats waren die Kammern sogleich einberufenworden. Am 4. August legte der Herzog von Broglie drei Gesetzent-würfe vor, wonach das Verfahren der Pairskammer im Aprilproceffegesetzliche Sanction erhalten, die einfache Majorität bei der Verurtheilungdurch die Geschworenen hinreichen und heimliches Scrutinium dabei einge-