2. Kap.j Deportation Louis Bonaparte's. — Tod Talleyrand's. 221
führt, die Strafen auf Preßvergehen geschärft, und aus beide, den Her-ausgeber und den Verfasser, ausgedehnt werden sollten. Diese Gesetzewurden, trotz alles Widerstrebens Seitens der Presse, welche der Ministerals Mitschuldige Fieschi's bezeichnet hatte, am 5. und 9. September inden Kammern angenommen und vom König sofort verkündigt. Damitwar das revolutionäre Wesen freilich an der Wurzel angegriffen; destomehr wuchs aber der Ingrimm der besiegten Parteien. Wir sehen daher,daß am 25. Juni 1836Aiibaud und am 27. December 1836 Meunierneue Attentate verüben. Von ihnen büßte jener mit dem Leben, dieser mitdem Exil. Auch die Napoleonisten wagten, im Hinblick auf die Misstim-mung Vieler über die Septembergesetze, einen Versuch, den Thron wieder-zugewinnen. Louis Bonaparte, Sohn des Exkönigs von Holland, er-schien am 30. October 1836 in Siraßburg, wo Oberst Vaudrey eineVerschwörung unter seinem Regimente angezettelt hatte, und proclamirte sichzum König. Der General Voirol ließ aber die Schuldigen sofort ver-haften und erstickte den Aufstand in der Geburt. Die Regierung entließLouis Bonaparte nach den Vereinigten Staaten, worauf die Geschworenendes Elsasses auch die übrigen Theilnehmer des Straßburger Attentatsfreisprachen. Dieses Verbiet bewog das Ministerium zur Vorlegung dessogenannten Disjunctivgesetzes, wonach, wenn Militär- und Zivilpersonengemeinschaftlich politische Verbrechen begangen hätten, die ersteren vor dieKriegsgerichte verwiesen werden sollten. Die Kammer verwarf am 8.März 1837 das Gesetz, worauf der König, der bisher wie ein Gefan-gener gelebt hatte, beschloß, die Doctrinairs zu entlassen und durch einenAct der Milde die Feinde zu versöhnen, obwohl noch der Proceß gegenden jungen Hubert schwebte, der, von Steubel verführt, eine Höllenma-schine von England nach Frankreich gebracht hatte. Ein freudiges Fa-milienereigniß gab Veranlassung, Gnade zu üben, indem sich der Herzogvon Orleans mit der schönen und geistreichen Prinzessin Helene vonMeklenburg-Schwerin verband <30. Mai 1837). Einige Wochen vor«her (8. Mai) erließ der König eine ausgedehnte Amnestie für Die, welchewegen politischer Vergehen verurtheilt waren. Die Herzogin gebar am24. August 1838 einen Prinzen, den Grafen von Paris. Die orleani-stische Thronfolge war gesichert und Talleyraud hatte ruhig sterben können(17. Mai 1838). Louis Philipp glaubte, bei Gelegenheit der Heirathdes Kronprinzen und der Amnestirung der politischen Verbrecher die Kam-mern zu Opfern bereiter zu finden, die sie im Interesse der Sicherheitund der königlichen Familie bringen sollten. Die Gesetze der ersteren Artwurden jedoch abgelehnt, und von denen der zweiten Art nur ein Theilgenehmigt. Die Apanage des Herzogs von Orleans ward nämlich auszwei Millionen erhöht, und der Königin der Belgier ein nachträglichesBrautgeschenk von einer Million bewilligt; dagegen erklärte sich die öffent-