252 Friedrich Wilhelm IV. und der katholische Klerus. s3. Kap.
87. Friedrich Wilhelm's IV. Regententhätigkeit.
In dem Denken und Thun des Herrschers der preußischen Monar-chie lassen sich vier gleichlaufende Bestrebungen sehr wohl unterscheiden:1) das Bestreben, der Kirche eine vom Staate unabhängige Stellungzu verleihen und das religiös - kirchliche Bewußtsein der Protestanten zuerwecken; 2) die Pflege der Wissenschaften, der Künste und des Gewerb-fleißes; 3) die Erweiterung der provinzialständischen Verfassung und all-mälige Entfesselung der Presse, und endlich 4) die zeitgemäße Entwicke-lung der deutschen Bundesverfassung.
Nachdem der König einige bisher zurückgesetzte oder misliebige Per-sönlichkeiten, wie v. Boyen, v. Schön, Arndt, Iahn, in den Staatsdienstzurückberufen oder freigelassen, und den politischen Bann über die De-magogen aufgehoben hatte, suchte er nicht blos die Katholikenzu versöhnen, indem er den Erzbischof Droste nach Münster (13. Juli1840) und den Erzbischof Dunin nach Gnesen entließ (3. August), son-dern bezeichnete auch gleich die Richtung, welche seine Regierung einschla-gen wollte, durch die Ernennung des Directors im auswärtigen Ministe-rium Eichhorn zum Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medici-nal-Angelegenheiten, des Generals Thiele I. zum Cabinetsminister (20.Oktober), durch die Berufung des scharfsinnigen Stahl von Erlangen unddes Geheimraths Hassenpflug von Luxemburg nach Berlin, zu denen nochdie geheimnißvolle Persönlichkeit des geistreichen, encyklopädisch-gebildetenObersten von Radowitz kam. Alle diese Männer wurden von den Libera-len scheel und mistrauisch angeblickt. Als Gösche! und Götze den Ent-wurf zum Ehescheidungsgesetz ausarbeiteten, fiel die radicale rheinischeZeitung von Marx mit bitterer, schneidender Kritik darüber her (1842).
Wie wenig der katholische Klerus durch die ersten versöhnendenRcgierungshandlungen des Königs zu gewinnen war, zeigte der Hirten-brief Dunin's (31- August 1840), in welchem nochmals das Verbot,eine gemischte Ehe einzusegnen, der Diöcesangeistlichkeit eingeschärft wurde.In Schlesien tauebte ebenfalls eine ultramontane Partei aus und wollteden Fürstbischof Grafen Sedlnitzky zu ähnlichen Maßregeln drängen.Sedlnitzky dankte ab (3. September), vr. Ritter, als Verfasser einergemäßigten Kirchengerichte bekannt, wurde Generalvicar und schloß sichden Ultramontancn an, in welchem Sinne er vorzüglich unter den Stu-direnden wirkte. Das Capitel wählte jedoch am 27. August 1841 denho-bbetagten, milden Prälaten Knauer zum Bischof. Der Papst besannsich lange, ehe er die Bestätigung ertheilte, und als dieselbe erfolgte (15.März 1843), schien sie nur unter der Bedingung gegeben worden zu sein,daß Ritter Generalvicar bliebe. Leider starb Knauer schon im nächstenJahre und die Verlegenheiten der Regierung erneuerten sich. Endlich