3. Kap.) Friedrich Wilhelm IV. und der katholische Klerus. 253
fiel das Capitel auf den Regensburger Domherrn, Freiherr von Diepen-brock, der wegen seiner Kirchlichkeit und Milde dem Papst wie dem König ge-nehm war. Am 27. Juni 1845 erfolgte dessen Inthronisation zu BreS-lau. Damals stand der „Deutschkatholicismus" in der höchsten Blüthe.Dievenbrock wirkte ihm durch eine unmerkliche innere Reform der katho-lischen Geistlichkeit entgegen, indem er mit dem schönen Beispiel eines ein-fachen, christlichen Lebens voranging, seine Einkünfte für die Typhuswai-sen und die Gründung eines Convicts verwendete, das Gemeingefühl unddie wissenschaftliche Tüchtigkeit des Klerus hob. Im Jahre 1848 warDiepenbrock eine Zeit lang Abgeordneter des Frankfurter Parlaments undleistete der Regierung einen außerordentlichen Dienst, indem er die Steuer-verweigerung für sündhaft erklärte. Der Papst ernannte ihn zum Cardi-nal (1850) und das preußische Ministerium hielt ihn wie ein Kleinod.Er starb tief betrauert (19. Januar 1853).
In Köln wurde nach Hüsgen's Tode Dr. Müller zum Generalvi-car erwählt und vom König, aber nicht von dem Papste bestätigt. Dieserernannte vielmehr dazu den Dr. Jven. Die Regierung stand von ihremRechte der Verwerfung ab, und suchte durch päpstliche Vermittelung denErzbischof Droste zu bedingtem Verzicht zu bewegen. Als dies geschehen,wurde der Bischof von Speyer, Johann von Geißel, zum Coadjutor er-wählt und am 3, März 1842 in sein Amt eingeführt.
Der Domprediger Arnoldi war, kiachdem der verstorbene König seineAnerkennung, 1839, verweigert, vom Trierschen Capitel nochmals zum Bi-schof gewählt worden (21. Juni 1842). Der jetzige König ertheilte die Be-stätigung, ungeachtet Arnold! den Staatseid so lange verweigerte, bis eine ihmanstößige Klausel in Betreff der Correspondenz mit Rom auf Befehl des Kö-nigs gestrichen worden war. Ueberhaupt strebte der König, der katholischenKirche gerecht zu werden und hatte deshalb schon am 10. Februar 1841eine besondere Abtheilung im geistlichen Ministerium zur Bearbeitung derkatholischen Kirchenangelegenheiten unter v. Duesberg's Vorsitz eingerich-tet. Dies hielt der Klerus für eine Nachgiebigkeit, die weiter benutzt wer-den müsse. So wurden die Hermesianer Achterfeld und Braun in Bonnaus ihren akademischen Lehrämtern entfernt, ohne daß der Staat sieschützen konnte (1843), so hatte Dunin den Osficial Brodzizewski, dervon der Regierung suspendirt war, zum Weihbischos von Gnesen ernannt(1841).
Es war natürlich, daß das Verfahren des Klerus in Sachen der ge-mischten Ehen viel Mismuth unter den Katholiken erzeugte und die Pro-testanten aufs Höchste erbitterte. In dieser Stimmung fand die„christkatho-lische Bewegung" Ronge's und Czerski's das Publicum. Mit Hilfe der-selben Stimmung gewann der Christkatholicismus anfangs jenen Erfolg,der zur Vernichtung der katholischen Kirche zu führen schien. ES kam