Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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260
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260 Bildung eines Vereinigten Landtages. (3. Kap.

dem großen Polenproceß gegen Mieroslawski, Liebelt und zweihundert-zweiundfunfzig Andere in Anwendung (1847).

Im November 1845 entdeckte der Polizeirath Dunker Spureneiner polnischen Verschwörung in Posen. Nachdem er die Fäden dersel-ben weit verfolgt hatte, nahm er am 14. Februar 1846 gleichzeitig in derganzen Provinz zahlreiche Verhaftungen vor. Bald darauf zeigten sich imKrakauischen verdächtige Bewegungen. Oesterreichische Truppen zogen da-selbst ein (18. Februar), räumten aber am 22. die Stadt wieder.Eine provisorische Regierung, nachher der Dictator Tyffowski, übernahmdie Leitung der Insurgenten, welche alle öffentlichen Caffen plünderten.Am 3. März rückten Russen, Oesterreich» und Preußen in die Stadtund machten dem Aufstande ein Ende. Zugleich wurde am nämlichen Tageein Versuch, die Festung Posen zu überrumpeln, vereitelt. Tyffowski warnach Dresden entkommen, wurde aber dort gefangen und aus dem König-stein inquirirt, später jedoch mit Bewilligung Oesterreichs nach Amerika ent-lassen. Die drei nordischen Mächte hoben nun den Freistaat Krakau auf,um den Herd der polnischen Revolution zu zerstören, und übergaben dasGebiet dem österreichischen Kaiserstaate. England und Frankreich legteneinen xapiernen Protest dagegen ein, und die Stimmen des schlefischenHandelsstandes, der bedeutenden Verkehr nach Krakau gehabt hatte, konn-ten von dem preußischen Minister des Auswärtigen, v. Canitz, nicht mehrberücksichtigt werden, weil es zu spät war.

Im Jahre 1847 legte der König den Schlußstein zum ständischenStaatsbau, indem er am 3. Februar die Verordnung über die Bildungeines Vereinigten Landtages aus sämmtlichen Provinzialständen erließ.„So oft die Bedürfnisse des Staats entweder neue Anleihen, oder dieEinführung neuer, oder die Erhöhung der bestehenden Steuern erfordernmöchten", berief der König die Provinzialstände der Monarchie als Ver-einigten Landtag, „ um für erstere die durch die Verordnung vom 17.Januar 1820 vorgesehene ständische Mitwirkung in Anspruch zu nehmenund zu letzterer sich ihrer Zustimmung zu versichern." Ferner sollte einVereinigter ständischer Ausschuß periodisch zusammenberufen werden.Dem Vereinigten Landtage, und in dessen Vertretung dem Ausschusse,wurde, in Beziehung aus den ständischen Beirath bei der Gesetzgebung,die bisher den Provinzialständen übertragene Mitwirkung, ferner die Mit-wirkung bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden, und dasPetitionsrecht in nicht blos provinziellen Angelegenheiten zugetheilt. Eswurde ferner über die Zusammensetzung und Gliederung des VereinigtenLandtags, welcher in eine Herrencurie und eine Ständecurie zerfiel, sowieüber die Geschäftsordnung das Nöthige verordnet.

Gewährte nun schon die provinzialständische Verfassung wegen desUebergewichts der Rittergutsbesitzer den Wünschen der Liberalen wenig Be-