264 Die Denkschrift des Generals v. Radowitz. s3. Kap.
bare Phantasterei. Die Bureaukratie setzte zur Begutachtung derselben eineMinistercommission nieder und schmiedete — das Obercensurgericht. Als dieKönigin Victoria und viele Souveraiue dem Monarchen Preußens einen Be-such in Stolzenfels abstatteten, nahm der König die Verhandlungen über denBund mit dem ebenfalls anwesenden Fürsten Metternich wieder aus, ohne daßdie Sache einen Erfolg gehabt hätte. Zur Zeit des Vereinigten Landtags, woFriedrich Wilhelm IV. für seine innere Politik kein Entgegenkommen ge-funden hatte, ergriff er mit neuer Kraft die Regeneration des Bundes, dieer, selbst ohne Oesterreich, zu Ende führen wollte. Radowitz sagt: „DerKönig bedarf auf seinen Wegen, mehr als je ein anderer Regent, des Ver-trauens, der Sympathie, ja der Begeisterung seines Volkes, Gegenwärtig(November 1847), nachdem der politische und kirchliche Parteienkampfdas Feld seiner besten und reichsten Absichten verwüstet hat, giebt eshierzu nur noch ein mögliches Mittel: daß der König sich mit dem bessernGeist der Nation verbünde, indem er als Verfechter für ihre theuerstenGüter und Wünsche vorantritt. Der König muß Preußen in unddurch Deutschland gewinnen, der Gewinn ist dann sogarein doppelter." Die höchst wichtige Denkschrift, welche dem Büchleindes Generals Radowitz beiliegt, enthält eine kurze, aber höchst klare Ueber-sicht der Geschichte des Bundes, worauf die drei Richtungen bezeichnetwerden, um den deutschen Bund zu heben: 1) indem seine Wehrkraft ge-stärkt , 2) der Rechtsschutz geordnet und ergänzt, und 3) die materiellenBedürfnisse befriedigt werden. Alles Dieses aber nicht durch kleine, halbe,zaghaste Maßregeln, sondern durch Bundesinstitutionen in großem Style,fähig, die allgemeine Theilnahme Deutschlands zu fesseln und das natio-nale Gefühl mächtig zu ergreifen. Die freie Presse und die Veröffent-lichung der Protokolle sollen das Volk darauf vorbereiten. Dann werdenfolgende Einrichtungen getroffen: 1) Einsetzung eines obersten Bundes-gerichts, für alle Streitigkeiten zwischen Regierungen, Ständen und Pri-vaten, die auf staatsrechtlichem Titel beruhen; 2) gemeinschaftlichesStrafrecht und Strafverfahren; 3) gemeinschaftliches Handelsrecht undCreditordnung; 4) gemeinschaftliches Wechselrecht; 5) allgemeines Hei-mathsrecht; 6) Anerkennung voller Freizügigkeit; 7) Vereinbarung übergemeinschaftliche Maße und Gewichte; 8) über eine allgemeine Postord-nung; 9) über eine allgemeine Eisenbahnordnung; 10) über einen allge-meinen Schifffahrtsvertrag; 11) Feststellung des freien Verkehrs mit sämmt-lichen Lebensmitteln; 12) ausgleichende Aufhebung der Wafferzölle; 13)Anordnung von Bundesconsulaten ; 14) Regulirung der Auswanderungund Colonisation; 15) Ausdehnung des Zollvereins auf den Bund;16) endlich militairische Verabredungen, z. B. über periodische Corps-manöver und Jnspicirungen, gleiches Caliber, gleiches Kommando, gleicheSignale, Bundeswappen und Bundesseldzeichen u. A. m. Sollte Preußen