Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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266
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266 Der deutsche Bund und die deutsche Bundesacte. s3. Kap

Durchlaucht, den der Hoheit zu führen. Der Bundestag verwies dies zu-erst den Widerstrebenden saust, woran sich diese jedoch nicht kehrten. End-lich beschloß der Bund (16. August 1844), daß dem Titel „Hoheit" fürdie Herzöge, insofern kein anderes Prädicat, als das der „HerzoglichenHoheit" damit gemeint sei, stattzugeben sei. Die Liebe und Achtung vor !dem Bunde hob sich in diesem Zeitraume nicht, sondern sank eher tiefer.

Nur in Sachen Holsteins gegen Dänemark faßte der Bund einen dasRecht Deutschlands wahrenden Beschluß (1846), der aber wohl ohnedie späteren Ereignisse, welchen der Bund nicht gebieten konnte, zurückge-legt worden wäre. Unter diesen Umständen fanden die Anträge Baffer-

mann's und Welcker's in den badischen Kammern auf eine neben der !

Bundesversammlung zu errichtende gewählte deutsche Volks-vertretung vielen Beifall, obwohl man sich jetzt überzeugt hat, daß ,dies e Idee unausführbar ist, wenn nicht eine Bundes regierungzu- >

gleich mit gegründet wird. Es gehört überhaupt mit zu den charakteristi- j

scheu Kennzeichen dieser Zeit, daß die Idee der den tschenEinheitsich der Schwärmerei zu entschlagen und in verständliche Worte zu kleidenbeginnt. Theils wurde die Einigung von der Gemeinsamkeit materiellerInteressen, theils von der Gleichheit ideeller Zustände erwartet. In ersterBeziehung verdient hier der patriotische Nattonalökonom FriedrichList ehrenvolle Erwähnung, der in der Erweiterung des Zollver- ,eins die feste Basis einer auf das Schutzsystem gegründeten Handels-einheit Deutschlands erblickte. Zur Förderung der ideellen deutschen Ein- ^heit wurden die Vereine der Germanisten gestiftet und Versuche gemacht, ifür die deutsch-protestantische Kirche eine gemeinsame Verwaltuugs- undAufsichtssorm zu finden, und die katholische Kirche von dem fremden Ober-haupte zu befreien. Ein anderer Theil der Schriftsteller sah indeß recht ,wohl, daß alle jene Einigungsvorschläge nur vorbereitender Art sein könn-ten, und daß schließlich der Einheitsgedanke auch in die politische Ge-staltung übergreifen müsse. Die in Größe, Verfassung und Bildung soverschiedenen Staaten, welche der deutsche Bund umschloß, hatten in derdeutschen Bundesacte eine so unumschränkte Freiheit des Handelns erhal-ten , daß die größeren Staaten von europäischem Range nicht immer ihreAnträge durchsetzen konnten, mochten dieselben auch noch so ersprießlich für dieMachtstellung des Bundes sein. Daher tauchte nun allgemach die Idee einerHegemonie auf, welche Rohm er für Oesterreich, Steinacker undBülow - Cummerow für Preußen verlangten. Indessen schieden sichdie Meinungen der beiden Letzteren so, daß Steinacker von Preußen erst 'den Schritt zur Konstitution begehrte, während der die Rechte des Grund-adels verfechtende Bülow die provinziale Verfassung Preußens auch aufalle deutschen Bundesstaaten ausgedehnt wissen wollte. Andere Stimmen,