282 Bundesbeschluß in der schleswig-holsteinschen Angelegenheit. s3. Kap.
wig-Holsteins blieben dagegen erfolglos. Da erschien am 8. Juli 1846der „offene Bries" Christians VIH., worin er erklärte, daß die in Däne-mark herrschende Erbfolge auch in den Herzogthümern Schleswig und Lauen-burg gelte, und nur hinsichtlich einzelner Theile von Holstein Verhältnissevorhanden seien, welche einen gleich bestimmten Ausspruch über das dortgeltende Erbrecht hinderten, die man aber zu beseitigen sich bemühen würde.„Uebrigens solle durch diese Erklärung der Selbstständigkeit des Herzog,thums Schleswig, sowie diese bisher von dem Könige aner-kannt worden, durchaus nicht zunahegetreten, oder irgend eine Aende-rung in den übrigen Verhältnissen, welche selbiges zur Zeit mit dem Herzog-thum Holstein verbunden, gemacht werden." Hiergegen verwahrte sich die hol-steinische Ständeversammlung in einer energischen Adresse; als diese jedochnicht angenommen ward, sandte man eine Eingabe an den Bundestag, undlöste sich darnach eigenmächtig (3, August) aus. Der König suchte dieentstandene Misstimmung durch die Erklärung zu beschwichtigen, daß durchdie Untheilbarkeit der Monarchie ja auch die Untrennbar,kett der Herzogthümer verbürgt sei (18. September); der Bun-destag aber hatte am 17. September folgenden wichtigen Beschluß ge-faßt : „Die Bundesversammlung finde sich in ihrer vertrauensvollen Er-wartung bestärkt, daß Se. Majestät der König von Dänemark, bei end-licher Feststellung der in dem offenen Bliese von 8. Juli besprochenenVerhältnisse, die Rechte Aller und Jeder, insbesondere aber des deutschenBundes, erbberechtigter Agnaten, und der gesetzmäßigen LandesvertretungHolsteins beachten werde; sie behalte sich die Geltendmachung ihrer ver-fassungsmäßigen Rechte vor; sie zolle den in den deutschen Bundesstaatenkundgewordenen patriotischen Gesinnungen ihren Beifall, wenn sie auchgehässige Anschuldigungen und Aufregungen beklage." Graf Reventlow-Preetz, Beseler, Th. Olshausen, Droysen, Prinz Friedrich vonAugusten-burg, Schmidt, Bremer u. A. knüpften Verbindungen mit dem deutschenLiberalismus an, der damals ein neues Organ in der Deutschen Zeitungvon Gervinus und Dahlmann geschaffen hatte. Als nun Christian VHI.starb (20. Januar 1848), und ihm der als eifriger Däne bekannte Fried-rich VII folgte, war es die nach Deutschland gelegte Verbindungskette,welche den Enthusiasmus für Schleswig-Holstein bis in die entferntestenTheile des Vaterlandes fortleitete, und unter dem Einfluß der stürmischenMärztage von 1848 den deutschen Bund zu einer bewaffneten Interven-tion drängte. Friedrich VH. wollte hauptsächlich den Gesammtstaat durcheine, alle Landestheile umfassende, Constitution sicher», zu deren Berathunger die Provinzialstände des Reichs, auf den 18. Juni 1848 nach Kopen-hagen berief. Die Herzogthümer erklärten jedoch, nur unter der Bedin-gung wählen zu wollen, wenn der Gewählte sich der-Einführung einer