3. Kap.j Vorläufer des Sonderbundkriegs in der Schweiz. 283
Gesammtstaatsverfaffung widersetze und blos aufVorlegung einer gemein-samen Verfassung für die Herzogthümer bestünde. Da kam die Revo-lution des Jahres 1848. Am 23. März überrumpelte der PrinzFriedrich von Augustenburg-Rendsburg; eine provisorische Regierung,die aus ihm selbst, Beseler, Olshausen, Schmidt und Bremer bestand,wurde eingesetzt, während in Kopenhagen energische Volksdemonstrationendas Ministerium stürzten und ein streng national-dänisches an das Ruderbrachten.
32 . Der Sonderbundkrieg in der Schweiz. Dr. Steiger.
Ochsenbein. LeuvonEbersol. Düfour.
Das Treiben des Radicalismus in der Schweiz nöthigte die conser-vativen Cantone, sich nach Bundesgenossen umzusehen. Die protestantisch,conservativen Cantone nahmen den Pietismus und die streng - kirchlicheRichtung, die katholisch - conservativen aber die Jesuiten in ihre Bundes-genossenschaften auf. Der Vorort Zürich hatte, wie wir S. 184 gesehen,sich durch die Orthodoxie des Radicalismus entledigt. Der Canton Lu-zern strebte jetzt danach, in dem Jesuitismus ein Gegengewicht gegen dieAngriffeAargau's auf die Klöster herzustellen. Somit blieb Bern der ein-zige Vorort, welcher dem Radicalismus unbestritten huldigte. Von dortgingen die Versuche aus. den Conservatismus und seine Verbündeten,den Pietismus und Jesuitismus, zu stürzen.
Die Mittel, welche dazu angewandt wurden, gehörten der Parteian und waren dem Katechismus jener Gegner entnommen, die man viel-fach wegen des Grundsatzes: „der Zweck heiligt die Mittel" angefeindethatte. Das Freischaarenwesen erhielt eine Ausdehnung, welche den con-servativen Cantonen häufig Anlaß zu Klagen gab. Während sich die frü-deren Verfassungskämpfe in der Schweiz auf die Bürger eines und dessel-ben Cantons beschränkten, bildeten jetzt die kämpfenden Cantonenbürgerdie Minderheit; der Kern des Heeres bestand aus Freiwilligen aller Can-tone, die sich vorher in Vereinen förmlich organisirt hatten, und dazu vonden radicalen Regierungen im Geheimen aufgemuntert wurden.
Der Ausgangspunkt dieser Kämpfe war die Aargauer Klosterfrage.Die Regierung Aargaus hatte die Klöster aufgehoben, weil man in diesendie Sitze gefährlicher Wühlereien erblickte. Die katholischen Cantoneerblickten darin einen Angriff der Protestanten aus ihre Religion, der sichmit Art. 12. der Bundesacte nicht vertrage. weil darin der Bestand derKlöster gewährleistet werde. Lag in der Aufhebung der Klöster ein offen-barer Rechtsbruch vor, so war die Befürchtung der Protestanten ebenfallsnicht ungegründet, daß die Urcantone sich mit Zürich zu einem religiös-reactionären Bunde vereinigen möchten. In Luzern hatte der Ultramon-