Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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284
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284 Vorläufer des Sonderbundkriegs in der Schweiz. f3. Kap.

tanismus gesiegt und die liberale Regierung gestürzt. Die herrschendenPersönlichkeiten trafen als Ueberläufer Maßregeln, die man zum Minde-sten übertrieben nennen kann, beleidigten und reizten die Gegenpartei hef-tig und beriefen endlich die Jesuiten zur Leitung des gesammten Erzie-hungswesens , dessen sich jener Orden schon in Wallis und Freiburg be-mächtigt hatte. Die Gebildeten in Luzern, der Stadtpfarrer Sigristvoran, protestirten gegen den Einzug der Jesuiten; die Protestanten derganzen Schweiz geriethen in bedenkliche Bewegung und der katholische Se-minardirector Keller in Aarau hielt es unter so drohenden Umständen fürangemessen, wenn die Tagsatzung einem Ereigniß vorbeuge, das unterKatholiken und Protestanten nur Unruhe verbreite und einzig und alleinden Ultramontanen genehm war. Da die Jesuiten aber zu keiner verbo-tenen Genossenschaft gehörten, so berief sich Luzern auf seine Cantonal-souverainetät, wogegen die protestantischen und liberalen Cantone derTagsatzung, als einer politischen Versammlung, das Recht beimaßen, inTagen der Aufregung durch zu treffende Verfügungen die Gefahr abzulen-ken. In der That war die Einführung der Jesuiten durch die Bundesge-setze weder ausdrücklich erlaubt, noch verboten. Als über Kellers Antragin der Tagsatzung abgestimmt wurde, erhielt derselbe nicht die bundesver-faffungsmäßige Mehrheit von zwölf Stimmen. Da nun aber die Seelen-zahl der acht ganzen und drei halben Cantone, welche gegen den Keller'-schen Antrag gestimmt hatten, nur ein Achtel der Gesammtbevölkerung be-trug , so wiesen die radicalen Stimmführer auf das Misverhältniß hin,daß eine schwache Minderheit der überlegenen Majorität die Fassung einesBundesbeschluffes verbieten könne.

Unglücklicherweise benahmen sich die Luzerner Staatsmänner Wen-delin, Kost, B. Meier sehr übermüthig und verschmähten kein Mittel, dieMehrheit für den Großrathsbeschluß vom 24. October 1841, betreffsder Einführung der Jesuiten, zu erlangen, als die Liberalen in Luzernauf Befragung der Volksgemeinden drangen. Man hatte mit Kündigungvon Hypotheken, Auspfändung wegen Schuldforderungen, Entziehung derKundschaft gedroht, die liberalen Volksführer aufs Schändlichste verleum-det, und trotzdem die Mehrheit nur dadurch erreicht, daß man die garnichtstimmenden Bürger zu den bejahenden hinzurechnete.

Die Luzerner Liberalen oder Schwarzen stifteten nun (1842) einComite, welches sich mit den Liberalen anderer Cantone in Verbindungsetzte, um die verlorene Gewalt wiederzugewinnen. Dieses Comite faßte am7. December 1844 den Beschluß, einen Ausstand zu erregen. Der Planmislang, nachdem ein kleines Scharmützel in Luzern stattgefunden hatte.Jetzt kannte die Rache der Jesuitenpartei keine Grenzen. Mehrere Hun-dert wurden als angebliche Theilnehmer am Aufstande verhaftet und Mo-nate lang ohne Verhör gefangengehalten; mehr als Zweitausend flüchteten,