3. Kap.j
Sittenverderbniß in Frankreich.
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Strenge betrieben wurde, wenn man ihre abenteuerlichen Projecte, ihrezum Theil verbrecherischen Pläne der Noth und Verführung zuschrieb,und meinte, die Straft für jene Fälscher und Betrüger sei zu gering,da communistische Ideen mit vieljähriger Zwangsarbeit bestraft würden.
Wie im Beamtenstande, kamen auch im höchsten Adel Fälle vor, dieauffallende Jnmoralität und Rohheit bewiesen. Der Duellproceß gegenden Chevalier Beauvallon und seinen Secundanten Dujarrier brachte alleZeugen wegen Meineids ins Zuchthaus. Am betrübendsten war der Mordder Herzogin von Praslin, Tochter des Marschalls Sebastiani, durch deneigenen Gemahl, weil derselbe sich mit der Gouvernante seiner Kinder,Madame De Luzy, verheirathen wollte. Der Herzog nahm im GefängnißGift, das ihm hohe Freunde zugestellt hatten, um der Aristokratie dieSchmach zu ersparen, einen Pair auf dem Schaffet sterben zu sehen. DerEhescheidungsProceß des Grafen Mortier enthüllte ein trauriges Bildvornehmen Familienlebens. Den Schluß dieser Scaudalgeschichtcn, mitwelchen die Jnlidhnastie abtrat, bildete der geheimnißvolle Tod des ehe-maligen Justizministers Martin du Nord, der von der Polizei in einemganz gemeinen Spiel- und Freudenhause abgefaßt worden war, und derSelbstmord des Grasen Bresson in Neapel, der sich für Louis Philippmannigfach geopfert, und namentlich die spanische Hcirath zu Stande ge-bracht, dabei aber die Achtung der Staatsmänner verloren hatte, und vomKönige nicht glänzend genug belohnt worden war.
Alle diese Erscheinungen, welche vereinzelt überall vorkommen, hattenin ihrem gleichzeitigen Auftreten etwas Grauenhaftes und Unheimliches.Man forschte nach den Quellen dieser Uebel, und fand sie allein in dem Re-gierungssystem, welches Guizot blos als „Misbrauch der Einflüsse" und alsein „allen freien Ländern innewohnendes Uebel" bezeichnet hatte. Guizothatte in der Ueberzeugung, daß der Misbrauch einer Institution nichts gegenderen Gebrauch beweise, das constitutionelle, halb aristokratische, halbpluto«kratische Wesen für nothwendig erachtet; er hielt die Korruption der Beamtenfür ein zufälliges, die Wahlbestechung für ein wesentliches Accidens jenerFreiheit. Darum sträubte er sich mit allen Kräften gegen die Aenderung desWahlgesetzes, von dem er in der letzten Sitzung 1847 sagte: „Es hatdie politische Gewalt dem Bereiche der Menge entrückt nach den hohenund festen Regionen, wo das wahre Verständniß der großen Interessender gesellschaftlichen Ordnung wohnt." Trotz dieser Abneigung des Mi-nisters gegen die Wahlreform ließen sich die „fortschreitenden konserva-tiven" unter Duvergier de Hauranne nicht abhalten, einen bezüglichen An-trag zu stellen.
Die Rede Duvergier's liefert einige interessante Angaben über diefranzösische Vertretung. „Das zweite Wahlcollegium von Paris," sagt erWeltgeschichte, in. 22