Band 
(1815 - 1854)
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355
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4. Kap.j

Das Vorparlament.

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Voigt's gegen den „Bundestagsgesandten Welcker" und durch dasGerücht eines Angriffs auf das Vorparlament ein nicht ermuthigendesBild der Verwirrung boten, war der Antrag Eisenmann's aus Nürn-berg: „vor Allem nur die Herstellung und Berufung einer wirklichen con-stituirenden Versammlung durch Urwahlen aus dem ganzen deutschenVolke zu erstreben." Dieser Antrag erhielt allgemeine Beistimmung undman berieth zunächst über die zu vertretenden Länder. Schleswig wardfür unauflöslich mit Holstein verbunden erachtet, die Aufnahme Ost- undWestpreußens in den deutschen Bund beantragt, die Frage wegen Zuzie-hung Posens dagegen offen gelassen. Auf 50,000 Einwohner sollte jeein Vertreter gewählt werden, in den Ländern von noch nicht 50,000Einwohnern ebenfalls einer.

In der Sitzung vom 4. April beschäftigte man sich mit dem Wahl-modus, und beschloß mit 317 gegen 194 Stimmen, die directeWahl nichtzur Vorschrift zu mächen, wiewohl man sie im Princip für die beste erklärte.Dagegen sollte ohne Rücksicht auf Census, Glaubensbekenntniß oderStand gewählt und jeder Volljährige und Unbescholtene wahlberechtigt undwählbar sein, auch der Abgeordnete nicht dem Staate anzugehören brau-chen, den er vertrat. Zum 1. Mai sollte die Versammlung in Frank-furt zusammentreten. Bis dahin wurde, nachdem die Permanenzerklärungdes Vorparlaments beseitigt war, ein Ausschuß von ^Mitglie-dern gewählt, der die Bundesversammlung zur Wahrung der Interessender Nation berathen und an sie Anträge stellen und endlich die gegenwär-tige Versammlung im Fall der Gefahr wieder einberufen sollte. In derSitzung vom 2. April kam es zwischen den Radicalen und Liberalen zumBruch über den Blum-Zitz'schen Antrag auf „Aufhebung der verfassungs-widrigen Ausnahmebeschlüsse und Ausstoßung der Männer, welche zurHervorrufung und Ausführung derselben mitgewirkt, aus dem Schooßeder Bundesversammlung." Als die Mehrheit ein von Bassermann vor-geschlagenes, milderndes Amendement annahm, verließ Hecker mit etwavierzig Andern den Saal und sendete eine Rechtfertigung ihres gemeinsamenzu „Gunsten der Volkssouverainetät gethanen Schrittes" in alle deutscheGaue. Am andern Tage kehrten sie aus Jtzstein's Einladung wieder zu-rück , da in Folge des Baffermann'schen Amendements die Bundesver-sammlung die Ausnahmegesetze aufgehoben (2. April) und sämmtliche alteBundestagsgesandten ihre Entlassung genommen hatten. In der Sitzungdes 3. April handelte es sich um die Competenz der künftigen Versamm-lung, ob selbige die Verfassung allein feststellen, oder mit den Regierun-gen vereinbaren solle? Soiron's Antrag, der sich für Ersteres erklärte,ging mit einer geringen Mehrheit durch. Zuletzt ward der Ausschuß ausv. Closen's Wunsch ermächtigt, sich durch sechs Oesterreicher zu ver-stärken.

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