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Der Funfziger-Ausschuß.
14. Kap.
Der Funfziger-Ausschuß (vom 3. April bis 18. Mai), wel-cher keinen einzigen Republikaner, sondern nur Liberale und Radicale zuseinen Mitgliedern zählte, ernannte zum Vorsitzenden v. Soiron und zudessen Stellvertretern Blum und Abegg, zur Vervollständigung des Aus-schusses aber sechs Oesterreicher: v. Andrian, Palacky, Bach, v. Schwar-zer, Dr. Schüler und Schuselka, und beschloß die Öffentlichkeit seinerVerhandlungen (5. April). Am 12. April kam auch die in Oesterreichzum Ausschuß ernannte Deputation an. welche feierlich und herzlich aus-genommen wurde. Einen trüben Schatten warf die Weigerung Palacky's,in den Fünfziger Ausschuß einzutreten, die Abneigung der Tschechen gegenden innigen Anschluß Oesterreichs an Deutschland, „weil sie sich nichtgermanistren lassen wollten", in die Versammlung der zuversichtlichenFünfziger. Auch die Aufnahme, welche Commiffäre der Fünfziger amRhein bei den gegen die Dampfschleppfahrt empörten Schiffern, und imSeekreisc bei den Republikanern fand, war nicht ermuthigend. DieSchles-wig-Holsteinsche Erhebung war auf Anregung der fiebenzehn Vertrauens-männer schon durch die Bundesversammlung als rechtmäßig anerkannt undAnstalten zur Gründung einer deutschen Flotte gemacht worden (12. April) ;es gab daher für den Funfziger-Ausschuß hier nichts mehr zu thun. Dage-gen kam er in eine ungünstige Stellung zu der öffentlichen Meinung inder Polenfrage, weil er an dem vom Vorparlament gefaßten Beschlusse„die Wiederherstellung Polens sei eine Ehrenpflicht Deutschlands, und denaus Frankreich zurückkehrenden Polen sei freier Durchzug zu gestatten", —noch zu einer Zeit festhielt, wo die Polen bereits durch ihre Greuelthateusich die öffentliche Gunst verscherzt hatten und die Deutschen im Posen-schen vergebens in Berlin und Frankfurt Schuß suchten.
Damals bestanden in Frankfurt drei Gewalten: der osficielle Bun-destag mit executiver Gewalt, der osficielle Siebenzehner-Ausschuß mitder Befugniß, dem Bundestag beim deutschen Verfassungswerk zu rathenund von seinen Beschlüssen Kenntniß zu nehmen, und der incompetente,revolutionaire Funfziger-Ausschuß, der alle Macht an sich gerissen hatte,dem Bundestage seine Beschlüsse zur Ausführung Übermächte und vonihm und den Einzelregierungen Rechenschaft über ihre Beschlüsse ver-langte. Die Siebenzehner veröffentlichten am 26. April den Entwurfeiner Bundesverfassung mit einem Erbkaiser und einer Kammer derReichsräthe, welcher Entwurf aber von der öffentlichen Meinung mit ent-schiedenem Misfallen begrüßt und zu den Reactionssymptomen gezähltwurde , die man damals schon überall am politischen Himmel zu erblickenmeinte. Diejenigen, welche gern schwarz sahen, erhielten dazu in demPromemoria des großherzoglich hessischen Bundestagsgesandten v. LepelAnlaß. Es war darin der Versuch gemacht, sich über das Verhältniß