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(1815 - 1854)
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Die Frankfurter Nationalversammlung.

sende eingiebt, oder war es eine Bethätigung des Ausspruchs des KaisersNapoleon: „die Franzosen find nicht für die Freiheit empfänglich, derRuhm ist ihnen Alles?"

48. Die Frankfurter Nationalversammlung bis zumSeptemberaufstande.

Die Frankfurter Versammlung war aus verschiedenen Wahlgesetzenhervorgegangen, und ihre Mitglieder hatten verschiedenartige oder unbe-stimmte Vollmachten. Durch das Schweigen der Regierungen fühlte fichdie deutsche Nationalversammlung berechtigt, den Namen „constituirend" an-zunehmen. Die Frankfurter Versammlung, welche das Verfaffungswerkfür die ganze Nation festzustellen hatte, war durch die gleichzeitige Beru-fung der Landesversammlungen in einen Widerstreit mit diesen versetzt,der fich in allerlei Eifersüchteleien kundgab, wenn die Frankfurter einennach der Meinung der Wiener oder Berliner „unliebsamen" Beschluß gefaßthatten. Die auf Grund der Volkssouverainetät, wie H. v. Gagern sagte,versammelten Frankfurter stellten daher bald anfangs den Grundsatz fest:„daß die Einzelverfafsungen nicht im Widerspruch mit der Gesammtver-faffung stehen dürften." Damit war der Zankapfel in alle deutsche „con-stituirenden" und „vereinbarenden" Versammlungen geworfen; die gegen-seitige Eifersucht schwächte alle Versammlungen ab. Auch im Innernder Frankfurter Versammlung herrschte das Partei - und Clubwesen: dieLinke zerfiel in drei Parteien: äußerste Linke, Linke und linkes Centrum(Donnersberg, Deutscher Hof, und Westendhall unter Vogt, Blum undRaveaux), die Rechte in zwei rechte Centren (Württemberger Hof undAugsburger Hof), in die eigentliche Rechte und die äußerste Rechte (unterArndt, Dahlmann, v. Vincke und Fürst Lichnowsky). Diese Clubs faß-ten schon vor den eigentlichen Berathungen ihre Beschlüsse, unterhandel-ten und markten mit einander um Ermäßigung oder Steigerung gewisserBestimmungen. Wiewohl die Frankfurter Versammlung eine sehr großeAnzahl wissenschaftlich gebildeter und wohlgesinnter Männer enthielt, somangelten doch vor Allen eigentliche Staatsmänner. Von vorn hereinwar die Mehrheit der Versammlung in den Kreis des Dahlmann'schenVerfassungsentwurfs gebannt, aus dem sie nicht herauskommen konnte,obwohl die Hindernisse, diese Verfassung ins Werk zu richten, von Tagezu Tage wuchsen. Hin- und herschwankend zwischen der Furcht vor einerGefährdung der Einzelstaaten, und dem Wunsche, den Bundesstaat auf-zubauen , fand die Versammlung keinen festen Boden, ihr Verfassungs-werk zu schaffen, und den „anarchischen" wie den „reactionären" Gelüstenentgegenzuwirken. Mit dem Erstarken der Regierungen in den beiden Groß-staaten Oesterreich und Preußen waren die Versuche, den Einheitsstaat