Band 
(1815 - 1854)
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398
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398 Präsidentenwahl. — Antrag Raveaux' u. Werners. s4. Kap.

und wie bald sollte unter dem Gezänk, Trommeln und Galerieenlärm derheilige Zweck des Beisammenseins vergessen werden! In der zweitenSitzung s19. Mai), erschienen 397 Abgeordnete, welche Heinrich v. Ga-gern mit 305 Stimmen zum Präsidenten und v. Soiron mit 341 Stim-men zum Viceprästdenten erwählten. Gagern sprach: „Wir sollen eineVerfassung für das ganze Deutschland schaffen. Den Ruf und dieVollmacht empfangen wir von der Souverainetät derNation. In der Voraussicht der Schwierigkeit, wo nicht zu sagen Un-möglichkeit, mit den Regierungen die Verfassung Deutschlands zu Standezu bringen, hat das Vorparlament uns die Festsetzung der Verfassungübertragen. Deutschland will Ein Reich sein, Ein Volk."Darauf verlas Gagern ein Schreibe» der Bundesversammlung, welcheden Reichstag begrüßte. Unter den hunderterlei Anträgen, welche aufdas Büreau regneten, verdient der Raveaux'sche Erwähnung, weil darinzwei folgenreiche Grundsätze enthalten waren: erstens, daß das deutscheVerfaffungswerk nicht durch gleichzeitig stattfindende constituirende Ver-sammlungen der Einzelstaaten Störung erleiden dürfe, und zwei-tens, daß der Reichstag seine Souverainetät über alle Theile Deutsch-lands wahren müsse. Raveauxs Antrag lautet: „die Versammlungmöge an die preußische Regierung das Ansuchen richten, zu gestat-ten, daß die zugleich für die Versammlungen in Berlin und Frank-furt gewählten Abgeordneten diese doppelte Berufung annähmen." DieCommission substituirte dafür zwei andere Anträge: den Minoritäts-antrag v. Vincke's: „die Versammlung wolle das begründete Vertrauenaussprechen, daß sämmtliche Staaten Deutschlands alle Punkte ihrer be-sonderen Verfassungen, die nach Vollendung des allgemeinen deutschenVerfassungswerks mit demselben in Widerspruch ständen, abändern wür-den — und den Majoritätsantrag Werners: „die constituirende Ver-sammlung als das aus dem Willen und den Wahlen derdeutschen Nation hervor gegangene Organ zur Begründungder Einheit und politischen Freiheit Deutschlands erklärt, daß alle Be-stimmungen einzelner deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zugründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nachMaßgabe des letzteren zu betrachten find, ihrer bis dahin bestandenenWirksamkeit unbeschadet." Römer war Berichterstatter. Außer vielenanderen Rednern vertheidigten Münch, Welcker und v. Vincke denVincke'-schen, Blum und Schaffrath den Werner'schen Antrag, Jeder in meister-hafter, würdiger Sprache und mit gewandter Dialektik. Raveaux zog sei-nen Antrag zurück und bewog seine Partei, für den Weruersschen Antragzu stimmen. So wurde letzterer angenommen und unter großem Jubel derGrundsatz der Souverainetät, kraft dessen die Versammlung beisammensei und beschließe, verkündigt.