400 Anträge zur Bildung einer Centralgewalt. 14, Kap.
oder Segelschiffen bestehenden Marine, sechs Millionen Thaler durch Ma.trikularunilage von der Bundesversammlung beschaffen zu lassen.
Bei der Berathung der Slawensrage, in welcher A. Rüge Gelegen-heit sand, seine abstrakten Philosopheme über das Recht der freien Con-stituirung einer Nationalität unter dem Gelächter und dem Unwillen desReichstags vorzutragen, war es Gloß, welcher die Versammlung ermun-terte, die Bildung einer provisorischen Centralgewalt rasch zu beginnen,um ein Schwert in die Hand zu bekommen, das ihren Aussprüchen denerforderlichen Nachdruck verleihe. Noch tiefer wurde die Abwesenheit die-ses „Schwertes" bei der Debatte über Wrangel's Rückzug empfunden.Die Versammlung erklärte auf Dahlmann's Anrathen: „daß die schles-wigsche Sache als eine Angelegenheit der Nation in den Bereich ihrerWirksamkeit gehöre; sie verlange, daß energische Maßregeln ergriffen wer-den , um den Krieg zu Ende zu führen, daß aber bei Abschluß des Frie-dens mit der Krone Dänemark „die Rechte der Herzogthümer Schleswigund Holstein, und die Ehre Deutschlands gewahrt werden." Der vonWaitz beantragte Zusatz: „daß der Friede der Nationalversammlung zurGenehmigung vorgelegt werde", wurde abgesondert zur Abstimmung ge-bracht und mit 275 gegen 200 Stimmen verworfen.
Damit diesem Beschluß zu seiner Zeit Folge gegeben werde, ließ dieLinke durch H. Simon den Antrag auf Bildung einer Centralgewalt stel-len, „damit man sowohl dem Ausland gegenüber, als gegen die separati-stischen Gelüste im Inner» Deutschlands eine starke Centralgewalt habe,und jedem Widerstände gegen die Beschlüsse der Nationalversammlungkräftig entgegentreten könne." Ein Ausschuß zur Prüfung dieses Antragswurde sofort ernannt, und Blum, Claußen, Dahlmann, Duncker, v.Flot-well, Max v. Gagern, v. Lindenau, v. Mähern, v. Räumer, v. Saucken,Stedtmann. v. Trützschler, Wippermann, v. Würth und Zeuetti dazu ge-wählt. Die äußerste Rechte (v. Flotwell und Stedtmann) wollte, imengsten Anschluß an die bestehenden Verhältnisse, die mit der Exekutivge-walt betrauten Männer von den Regierungen ernannt und als Ministerder Regierungen oder auch der Bundesversammlung angesehen wissen;jedoch sollten sie der Nationalversammlung verantwortlich sein." Diesem„System der Vielherrschast," „der politischen Thatlosigkeit und völligenUnbeholfenheit," wie Dahlmann sagte, traten die Centren und die Linkeentgegen. Die Linke (Blum, Trützschler) setzte eine „souveraine National-versammlung als die erste und einzige Quelle der Exekutivgewalt voraus,und forderte eine von der Nationalversammlung allein ernannte und ausihrem Schooße entspringende Vollziehungsgewalt, deren Aufgabe die sei,die Beschlüsse der Nationalversammlung zu vollziehen." Damit wärenBundestag und Einzelregierungen beseitigt, die Conventsregierung ange-bahnt und der Weg zur deutschen Föderativrepublik frei gewesen. Die