Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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405
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4. Kap.) Der Malmöer Waffenstillstandsabschluß. 405

Schaffrath's Antrag fiel mit großer Mehrheit, ebenso der Blum'sche An-trag anf vorgängtge commiffarische Untersuchung der Posen'fchen Zu-stände. Die Linke verließ darauf den Saal unter heftigen Protesten,kehrte aber am folgenden Tage zurück. Die Gereiztheit der Parteien er-reichte den höchsten Grad, als die Zulassung des zum Abgeordnetenvon Thiengen erwählten Hecker zur Sprache kam(7 —12. August). Bren-tanos Benehmen, wie alle jene widerwärtigen Scenen, die in Folge einerAeußerung dieses Abgeordneten vorfielen, find am liebsten der Vergessen-heit anheimzugeben.

Von entscheidendem Einfluß anf die deutsche Bewegung wurden dieVerhandlungen über Schleswig-Holstein. Wir haben bereits gesehen,welchen Beschluß Dahlmann auf die Kunde von Wrangel's Rückzug(28. Mai) erwirkte. Der Krieg war allmälig eingeschlafen, und die Ver-handlungen, mit denen der Bundestag Preußen beauftragt hatte, wurdenbis Ansang Juli unter englischer Vermittelung fortgeführt, woraufSchwe-den das Mittleramt ergriff und Preußen zum Frieden stimmte. InMalmoe wurde ein erster, in Bellevue am 29. Juli ein zweiter Friedens-entwnrs unterzeichnet. Der Reichsverweser ratificirte diesen Vertrag mitder Einschränkung, daß bezüglich der Gesetzgebung der sluws quo er-halten, und die in denHerzogthümern zurückbleibenden Truppen sämmtlichunter den Befehlen des deutschen Oberbefehlshabers stehen sollten. Preu-ßen schloß indessen zu Malmoe einen Waffenstillstand aus sieben Monateab (26. August), in dem jene Bedingungen nicht eingehalten waren. DieHerzogthümer sollten von dänischen und deutschen Truppen, bis aufje 2000 Mann, geräumt werden. Fünf Männer, von denen zwei derKönig von Preußen Namens des deutschen Bundes, Zwei derKönig von Dänemark, Einen Beide gemeinsam zu ernennen hätten, soll-ten die interimistische Regierung führen. Alle seit dem 17. März erlasse-nen Gesetze und Verordnungen sollten suspendirt, die Gefangenen aus-gewechselt, die Prisen zurückgegeben, die Blokade aufgehoben und dieDänen für die Requisitionen in Jütland entschädigt werden.

In der Schleswig-Holst ein'schen Ständeversammlungmachte die Ernennung des Grafen Moltke, des Vertreters des Gesammt-staats, zum Chef der interimistischen Regierung, wie die Aufhebung allerseit dem 17. März erlassenen Gesetze den übelsten Eindruck. LandvogtJansen von Sylt stellte folgende Anträge, die ohne Discussion genehmigtwurden. Die Landesversammlung beschließt: 1) Die constituirende Ver-sammlung kann wider ihren Willen weder aufgelöst noch vertagt werden.2) Jede Veränderung in der bestehenden Landesregierung bedarf derZustimmung der Landesversammlung. 3) Alle seit dem 24. März 1848erlassenen Gesetze können nur mit Zustimmung der Landesversammlungverändert oder aufgehoben, 4) neue Gesetze und Steuern nur mit ihrer