Band 
(1815 - 1854)
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411
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4. Kap.) Rückkehr Kaiser Ferdinands I. nach Wien. 411

bach und Hagenau, die zu Vicepräfideuten erwählt zu werden. Die erstenSitzungen wurden mit der Berathung der Geschäftsordnung und man-cherlei Interpellationen, welche sich auf die offenbare Doppelregierung desHofes und des Ministeriums, auf den Einmarsch der Russen in dieDonaufürstenthümer u. s. w. bezogen. Der erste Gegenstand, wo dieParteigruppirung heftig hervortrat, war eine von Doblhoff beantragteAdresse au den Kaiser, betreffs seiner Rückkehr. Der Streit drehte sichum die Ausdrücke bitten und auffordern. Die Linke wollte denKaiser zur Rückkehr auffordern, die Rechte ihn darum bitten, weilman erstens nicht das Recht habe, dem Staatsoberhaupt zu befehlen,zweitens das Ministerium nichts gethan habe, um die gesetzlichen Bürg-schaften für die Ordnung zu schaffen und er drittens den Sicherheitsausschußweiter fungire» lasse. Doblhoff vertheidigte den Sicherheitsausschuß,„der sich mit seltener Aufopferung und großer Vaterlandsliebe der Auf-rechthaltung der öffentlichen Ordnung gewidmet, obschon er in seiner Thä-tigkeit von keiner der Triebfedern geleitet worden, welche bisher den öffent-lichen Beamten ein Impuls waren." Die Versammlung entschied sich fürdas Ameudement Umlauft's, daß die Adresse von allen Mitgliedern un-terzeichnet und von einer Deputation nach Innsbruck gebracht werdensolle (30. Juli). Dieser Schritt hatte den besten Erfolg und Ferdinand 1.kehrte am 12. August nach Wien zurück, wo er festlich empfangen wurde.

Der Antrag von Kud lich auf Aushebung der Robot- und Unter-thänigkeitsverhältniffe raffte vier Wochen Zeit dahin. Die galizischenBauern und die Linke wollten die Feudallasten ohne Entschädigung,die Deutschen mit Entschädigung aufgehoben wissen. Am 31. Augusterfolgte die Abstimmung unter so großem Tumult, daß Strohbach seinAmt niederzulegen drohte, woraus es ruhiger wurde. Fürdie baldigeAufhebung aller Unterthänigkeits - und schutzobrigkeitlichen Verhält-nisse u. s. w. stimmte die ganze Versammlung; für eine billige Ent-schädigung 174 und dagegen 144; daß diese Entschädigung vomStaat zu leisten sei, bejahte eine Mehrheit von 50 Stimmen. DerKaiser bestätigte das Gesetz schon in den nächsten Tagen, obwohl es derohnehin belasteten Staatskasse neue Opfer zumuthete; denn der Finanz-minister Krauß hatte im August um die Bewilligung eines Anlehens von20 Millionen nachgesucht und eine vollständige Darlegung der Finanz-verhältnisse gegeben, die das Metternich'sche Anlehensystem gegen Hypo-thekenanweisung aus Staatsgüter und seine Bankoperationen scharf kriti-strte, aber nicht so entmuthigend war, als man sich vorgestellt hatte. DieEinnahmen waren nämlich von 121,280.246 Gulden im Jahre 1831auf 151,545,569 Gulden im Jahre 1847 gestiegen; die Ausgabenzeigten dagegen eine Verminderung, da 1831: 150,819144 Guldenund 1845: 141,442,321 Gulden ausgegeben worden waren. Erst