4. Kap.) Rücktritt des Minist. Camphausen. Das Minist. Hansemann. 421
den Minister v. Arnim und den Abgeordneten Sydow, welche für Za-chariä's Amendement gestimmt hatten. Bei dieser thatsächlichen Unfreiheitder Abstimmungen wurden Anträge auf Verlegung des Reichstags ausBerlin laut, aber durch Mehrheitsbeschluß abgewiesen. Dagegen stürmtedas Volk das Zeughaus (14. Juni), raubte die Waffen und streute dieSiegestrophäen umher, ein Ereigniß, das den preußischen Nationatstolzempfindlich kränken mußte. Die Linke der Nationalversammlung mochtezur Verhütung solcher Scenen nichts thun; die Rechte war eingeschüchtertworden und glaubte, durch schleunigeBerathung des Verfaffungsentwurssgeordnete Zustände herbeizuführen. Da wurde der Waldeck-Wachsmuth'scheAntrag (15. Juni) angenommen: „daß die Versammlung eine Commissionzur Entwerfung einer Verfassung niedersetzen möge." Die Verhandlungenüber die Verfassung wurden demnach hinausgeschoben und die Sitzungenbis zum September mit Interpellationen über reactionäre Bestrebungen,Ueberschreitungen der Verwaltungs- und Militairbehörden u. dergl. m.ausgefüllt. Das Ministerium Camphausen dankte, da es seinen Verfas-sungsentwurf abgelehnt sah, ab (17-Juni). Hansemann bildete ein neuesCabinet (25. Juni): v. Auerswald (Präsident und Aeußeres), Milde(Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten), Rodbertus (Cultus), Mär«ker (Justiz), Gierke (Ackerbau), Kühlewetter (Inneres), Hansemann (Fi-nanzen), v. Schreckenstein (Krieg). Gleichzeitig erneuerte die Nationalver-sammlung ihr Bureau. Grabow wurde zum Vorsitzenden, v. Kirchmann,Kosch und Jonas zu Stellvertretern erwählt. Das neue Ministerium lei-stete die verlangte Anerkennung der Revolution; nur machte es einenüblen Eindruck, daß Rodbertus schon am 6. Juli, wieder zurücktrat undder aus Königsberg berufene Professor Rosenkranz das Cultusministeriumnur provisorisch übernehmen mochte. Der Grund von Rodbertus' Rück-tritt lag in der deutschen Frage, hinsichtlich deren die meisten Minister einebedingte Anerkennung des Reichsverwesers nur abgeben wollten, nämlichwenn der Prinz von Preußen zum Oberbefehlshaber des deutschen Hee-res ernannt würde.
Von nun an faßte die preußische Nationalversammlung ihr Verhältnißzu Frankfurt näher ins Auge. Jakoby stellte einen Antrag auf „Aner-kennung der Befugnisse des deutschen Reichstags, Beschlüsse ohne Geneh-migung der Regierung zu fassen", ein Antrag, der die Mehrheit der Ber-liner Versammlung für sich gehabt hätte, wenn nicht die Linke sich wiede-rum ein Urtheil über die Beschlüsse der Frankfurter angemaßt hätte, wasdas Ansehen des deutschen Reichstags schmälerte und von diesem derpreußische» Nationalversammlung im November vergolten wurde. Jakobyfügte nämlich seinem Antrage den Zusatz bei: „daß die preußische Natio-nalversammlung den in der deutschen constituirenden Versammlung gefaß-ten Entschluß, einen unverantwortlichen Reichsverweser zu erwäh-