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Das Schweidnitzer Blutbad.
14. Kap.
len, nicht billigen könne." Die ganze Kraft der Rechten wendete sich gegendiesen Zusatz, in welchem sie, wie Sydow sagte, die eindeutsche Revolu-tionsweisheit einer platten Gleichmacherei erblickte (11. Juli). Jakoby'sAntrag, und das ähnliche Amendement von Bloem wurden mit großerMajorität verworfen.
Das Einvernehmen zwischen der Krone und der Nationalversamm-lung wurde durch den Beschluß über Abschaffung der Todesstrafe gestört,den der König aus religiösem Bedenken zu sanctioniren sich weigerte.Zwischen die Berathungen über das Gesetz zum Schutz der persönlichenFreiheit, über die Schutzmannschaften und die Bürgerwehr fällt die In-terpellation über das Schweidnitzer Blutbad. Der Commandant vonSchweidnitz, Rolas du Rosay, hatte sich durch mancherlei die Bürgerwehrbehindernde Verbote das Misfallen der Bevölkerung zugezogen. EinCha-rivari für ihn war im Anzüge. Die Bürgerwehr sammelte sich zur Ver-hütung des Tumults aus dem Marktplatze. Da kam plötzlich unterTrommelwirbel eine Compagnie Soldaten aus einer Seitengasse heran-marschirt, machte der Bürgerwehr gegenüber Halt und gab eine Salve,wovon elf Personen getödtet und gegen zwanzig verwundet wur-den (1. August). Zum Begräbniß dieser beklagenswerthen Opfer militai-rischer Unvorsichtigkeit eilten aus ganz Schlesien Deputationen herbei undsteigerten nach der Rückkehr in die Heimat das allgemeine Mitleiden zurgrenzenlosen Erbitterung. Rolas du Rosay flüchtete nicht ohne Gefahrenaus der Provinz. Die Nationalversammlung sandte eine Commission zurBerichterstattung ab. der es aber nicht gelang, die eigentlichen Urheberdes Schweidnitzer Trauerfalls zu ergründen. Dagegen gab dieser Vorfallzu einem solgereichen Antrage Stein's Veranlassung, der fast einstimmigzum Beschluß erhoben wurde. Er lautete: „der Kriegsminister möge, wieder Minister des Innern schon hinsichtlich der Civilbeamten gethan, einenErlaß an die Officiere richten, alle reactionären Bestrebungen in sich zuüberwinden und in einer Vereinigung mit dem Bürger die wahre Verwirk-lichung eines konstitutionellen Rechtszustandes möglich zu machen." Da-gegen ging das Amendement des Abgeordneten Schultz: „es denjenigenOsficieren, welche mit dem neuen Staatsprincip nicht völlig einverstandenwären, zur Ehrenpflicht zu machen, aus dem Heere auszuscheiden", nur mitEiner Stimme Mehrheit (180 gegen 179) am 9. August durch. Diesegeringe Majorität rührte von dem Widerwillen der Rechten und des Cen-trums gegen Gewissenszwang und politische Inquisition her. Das Mini-sterium schwankte lange, ehe es ins Reine kam, ob dieser Beschluß zurAusführung gebracht werden solle oder nicht. Erst am 4. September er-klärte es sich in einem Schreiben an die Nationalversammlung dagegen,was in dieser große Unruhe verbreitete. Drei Anträge wurden einge-bracht, einer von Stein, der zweite von Unruh, der dritte von Tamnau.