Band 
(1815 - 1854)
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Berathung des Werfassungscntwurst.

s4. Kap.

Nationalversammlung sich mit unfruchtbaren Theoremen statt mit „prakti-schen" Dingen abgäbe, stellte Hanow den Antrag aus Sistirung allerschwebenden Verhandlungen und Processe, behufs Regulirung der guts-herrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, woraus die Versammlung an dieBerathung des Jagdgesetzes ging. Beide Gesetze erhielten die königlicheBestätigung, obwohl das Jagdgesetz Vielen eine Beraubung hypothekari-scher Rechte, die man den Einen nehme, um sie an die Anderen zu ver-schenken, und eine grandiose Verschwendung des Nationalvermögensdäuchte. Die Bauern frohlockten dagegen, wie sie denn die einzigenStände sind, die reellen Nutzen von der Revolution gezogen haben. Nichtso zufrieden waren sie mit dem Bürgerwehrgesetz, weil es ihnen einigeLasten zumuthete, während die Berliner Demokraten dasselbe zu reactionärfanden und es, in scandalöser Nichtachtung des königlichen wie des durchdie Abgeordneten ausgesprochenen Volkswillens, verbrannten. Mitte Ok-tobers ging die Nationalversammlung an die Berathung desVerfassungs-entwurfs. Unverkennbar wirkten die Wiener Ereignisse aus die Bevöl-kerung Berlins aufreizend; die Clubs waren rühriger denn je; allabendlichfand an der Lindenecke unter Müller und Karbe ein Straßenclub statt;die Demagogen hatten die Arbeiter (Rehberger) nach der Stadt gezogenund die Stellen für die Barricaden schon bezeichnet, wenn die außen-stehenden Truppen etwa einen Schlag gegen die „Errungenschaften" aus-führen sollten. Die Nationalversammlung stand unter einem Pöbelterro-rismus, den die Bürgerwehr nicht unterdrücken konnte. Dennoch beschloßsie nicht, wie das Volk es forderte, daß die Regierung den Wienern zuHilfe ziehen solle, sondern, „den König aufzufordern, bei der Central-gemalt schleunige und energische Schritte zum Schutz der in Wien gefähr-deten Volksfreiheit zu thun" (31. October). Die Pöbelexceffe diesesAbends beschleunigten die Maßregeln des Hofes und der „Reaction",welche durch verschiedene Beschlüsse über Versaffungsparagraphen (Ab-schaffung des Adels, der Titel und Orden, der Fideicommisse, des Titelsvon „Gottes Gnaden" u. a. m.) tief verletzt waren. v. Psuel dankte am1. November ab und am 2. November kündigte Graf Brandenburg an,daß er den Auftrag habe, ein Ministerium zu bilden. Die Versammlung,welche erwartet hatte, daß nach konstitutionellem Gebrauch ein Ministe-rium aus den Majoritäten gebildet werden würde, war wie vom Blitzgetroffen, da Graf Brandenburg wegen seiner Beziehungen zum Hofe fürdas Werkzeug der gefürchteten „Reaction" galt und seine sonstigen edlenEigenschaften, seine Beliebtheit in Breslau gar nicht in Betracht gezogenwurden. Ehe noch das Ministerium gebildet war, ehe es noch einenAct ausführen konnte, empfing es die Versammlung ungebräuchlicher-weise mit einem Mistrauensvotum.