Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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425
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4. Kap.)

Das Ministerium Brandenburg.

425

Die Nationalversammlung debattirte hin und her über das Mini-sterium Brandenburg, die Aufruhrscenen vom 31. October und über dasPlacat des Ministers Eichmann, welches mit Militair drohte, wenn dieBürgerwehr nicht rechtzeitig und vollständig ihre Pflicht thue. Nach-mittags (2. November) gelangte man zur Formulirung von Anträgen.Der Antrag Jakoby's, Temme's und Waldeck's lautete: „eine Commissionvon 21 Mitgliedern niederzusetzen, welche der Versammlung die für diebedrohliche Lage des Landes geeigneten Mittel vorschlagen solle." DieserAntrag, mit dem sich die Versammlung der Krone feindlich gegenübergestellt hätte, fand geringe Unterstützung, wogegen die von Arntz, Philipps,Berg und Wachsmuth beantragte Adresse an den König sich der Zustim-mung der meisten Abgeordneten erfreute. Eine Deputation verfügte sicham nämlichen Abend nach Sanssouci und überreichte die Adresse; siehatte aber so wenig, als das Privatgespräch Kühlwetter's und Gierke'sErfolg, da der König es nicht constitutionell fand, eine Antwort inAbwesenheit eines verantwortlichen Ministers zu ertheilen. Acht Tageschwebte die Versammlung und das Land in Ungewißheit, wozu sich derKönig entschließen werde. Am 8. November zeigte Gras Brandenburgdem Präsidenten v. Unruh an, daß das Ministerium gebildet sei. Esbestand aus Gras Brandenburg (Präsident und Auswärtiges), Freiherrv. Manteuffel (Inneres), v. Strotha (Krieg), v. Ladenberg (Cultus),wozu am 12. November noch Rintelen (Justiz), am 6. Decemberv. d. Heydt -(Handel und Gewerbe) und am 24. Februar 1849 v. Rabe(Finanzen) und Freiherr v. Schleinitz (Auswärtiges) traten. Die viererstgenannten Minister erschienen in der Sitzung des 9. November undüberreichten eine königliche Botschaft, welche die Versammlung bis zum27. vertagte und von da ab nach Brandenburg verlegte. Unruh erklärte,die Versammlung erst befragen zu müssen. Graf Brandenburg protestirteund die Minister verließen den Saal, gefolgt von den Mitgliedern derRechten. Später blieb auch das rechte Centrum von den Sitzungen weg,svdaß die Versammlung nur 250 bis 260 Mitglieder zählte. Die Na-tionalversammlung war der Meinung, daß sie als „vereinbarende" nichteinseitig und ohne ihren Willen vertagt oder verlegt werden könne, dennstünde der Krone dieses Recht zu, so könne sie auch die Versammlungauflösen, was bisher mit „constituirenden" Kammern nicht geschehensei. Die Versammlung machte also diese Frage zu einen Rechtsstreit,während das Ministerium sie als Gebot der politischen Nothwendigkeitdarstellte. Während die Nationalversammlung noch die Rechtsbeständig-keit der königlichen Botschaft untersuchte, war schon die ganze Frage aufdas Gebiet der Thatsachen versetzt, wobei es sich nicht mehr um Advo-catenpraktiken, sondern um Macht und Einfluß des Königs oder derNationalversammlung handelte. Ueberdies war die Versammlung, wie