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Adreßdebatte. - Kammerauflösung.
s4. Kap.
stark und v. Wittgenstein Präsidenten der ersten Kammer, die meist „Vormärz,liche konservative" umfaßte. Die für jene aufgeregte Zeit günstigen mi-nisteriellen Wahlen entsprangen offenbar aus der außerordentlichen Rührig-keit des Ministeriums in der Gesetzgebung. Die Gesetze vom 2. und 3.Januar 1849 über Aushebung des eximirten Gerichtsstandes, Einführungdes Anklageprocesses und der Geschwornengerichte, das Gesetz vom 9.Februar über Gewerberäthe, Handelskammern, Erneuerung von Zünften,Meister- und Gesellenprüfungen u. a. m. wurden mit unverkennbarerFreude aufgenommen und versöhnten selbst viele von Denen mit dem Mi-nisterium, welche sonst schwer aus dem Zauberkreise einer formellen Rechts-ansicht herauskommen. Ministerium und konstitutionelle, welche letzterenoch niemals soviel Anhänger gezählt hatten, als vom 5. December 1848bis zum 30. Mai 1849, und die sich nachher in konservative und Eigent-liche spalteten — hatten die meiste Furcht vor Erneuerung unfruchtbarerZänkereien, wozu die Frage über die Rechtsgiltigkeit und unbedingte An-nahme der Verfassung, welche von der Linken angezweifelt wurden, Veran-lassung bot. Die Rechte beschloß daher, eine Adresse einzubringen, worinsie vor allen Debatten sich auf den Standpunkt des einmal Bestehendenstellte, und von hieraus weiter bauen wollte. Die Linke widerstrebte mitHeftigkeit, wurde aber überstimmt, und nun begann eine so unsachgemäßeBerathung der Adresse, daß jede Partei blos der anderen ihre Fehler vor-hielt und jede der anderen vorwarf, sie habe Preußen an den Abgrunddes Verderbens geführt; die Einen, daß sie hätten souveraine Constituirendesein wollen, die Anderen, daß sie das souveraine Octroyiren misbilligten.Die Kammern waren zur Revision der Verfassung berufen; aber sie kamennicht dazu. Kurz vorher war die Deputation der Frankfurter in Berlingewesen, um dem König von Preußen die deutsche Kaiserkrone anzutra-gen. Der König hatte sie abgelehnt, was man von vielen Seiten her nichtgewünscht hatte. Die Kammern erklärten sich in der Adreßdebatte gegendie deutsche Politik der Regierung (21. April), und erkannten die deutscheReichsverfassung als rechtsverbindlich für Preußen an. Am 25. Auguststellte Waldeck den Antrag auf Aufhebung des über Berlin verhängtenBelagerungszustandes. Die Debatte, welche am 26. zu Ungunsten derMinister beendigt wurde, gehört zu den interessantesten, aber auch entschei-dendsten. Die Regierung löste den 27. April die Kammern auf und oc-troyirte am 30. Mai 1849 ein neues Wahlgesetz für die zweite Kammernach dem Dreiclassensystem und nach dem Grundsatz völliger Oeffentlich-keit bei der Stimmenabgabe. Zugleich wurde jeder Protest gegen dasWahlgesetz ernstlich untersagt. Die Demokraten wählten seitdem nichtmehr mit, aber die konstitutionellen hießen das neue Gesetz gut, und mitihnen die Wähler und Gewählten.