4. Kap.)
Die österreichische Frage.
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51. Der deutsche Reichstag. Verhalten zu denWienerund Berliner Ereignissen. Die österreichische Frage.
Die Verfassung und der Kaiser. Kaiserwahl.
In jenen Tagen des Octobers und Novembers 1848 blickten Vie-ler Augen erwartungsvoll aus Frankfurt. Hier hatten über die ersten vierParagraphen der deutschen Reichsverfassung Verhandlungen begonnen(20. October), welche in dem Ausdruck „österreichische Frage" zusammen-gefaßt wurden. In Wien, wo die revolutionäre Aula ihre Ausschreitun-gen unter dem schwarz-roth-goldenen Banner beging, war man aus Frank-furt nicht gut zu sprechen. Oesterreich hatte schon am 21. April 1848durch die Wiener Zeitung seinen Eintritt in einen Bundesstaat zurückge-wiesen, der für die Centralgewalt so ausgedehnte, den Zerfall des Kai-serstaats bedingende, Rechte in Anspruch nahm. In Frankfurt, wie inganz Deutschland, herrschte damals die Meinung, daß Oesterreich in sei-nen Nationalitätskämpfen untergehen werde, daß also eine gesunde Poli-tik dahin zu streben habe, den deutschen KernOesterreichs mit dem gro-ßen Vaterlande zu vereinigen, die abfallenden Landestheile aber durchBündnisse und Handelsverträge näher heranzuziehen, — eine Ansicht,welche den Interessen des Kaiserhauses, wie den deutschen Interessen imOsten gleich zuwider ist. Oesterreich trennte sich daher von der gcsammt-deutschen Bewegung, die es als feindlich zu betrachten, offenbar Grundhatte. Als nun die Wiener den Frankfurter Reichstag um Hilfe angin-gen, schickte dieser Reichscommissare ab, deren Einwirkung aber vomFürsten Windischgrätz entschieden abgelehnt wurde und die auch inOlmütz, trotz eines freundlicheren Empfangs, nur die Antwort erhiel-ten , Laß Oesterreich in sich selbst Kraft gesunden habe, der Unordnungzu steuern. Windischgrätz ließ, um jeden Zweifel über die Machtvoll-kommenheit der Frankfurter abzuschneiden, Robert Blum erschießen, ob-wohl oder weil er sich auf seine Unverletzlichkeit als Reichsvertreter be-rief (9. November 1848). Der deutsche Reichstag legte dagegen am 16.November eine nutzlose Verwahrung ein und forderte das Reichsministe-rium auf, „die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und für die Aufrecht-haltung des Ansehens der Reichscommissare, wie der in den MonatenMärz und Mai zugestandenen Rechte und Freiheiten der österreichisch-deutschen Völker Sorge zu tragen."
Auch Wassermann, der am 10- November nach Berlin geschicktwar, um das Verhältniß Preußens zur Centralgewalt ins Klare zu setzen,wußte nur von schreckhaften „Gestalten", nicht aber von einer VerletzungderVolksfretheit zu erzählen. Dennoch beschloß die Frankfurter Versamm-lung am 14. November mit 239 gegen 189 Stimmen: 1) „daß die preu-ßische Regierung dahin zu bestimmen sei, die angeordnete Verlegung