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(1815 - 1854)
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430
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430 H- v. Gagern Reichsministerprä'sident. s4. Kap.

der Nationalversammlung nach Brandenburg zurückzunehmen, sobald Maß-regeln getroffen seien, welche ausreichend erschienen, die Würde und Frei-heit ihrer Berathungen in Berlin sicherzustellen; 2) daß die preußischeKrone sich alsbald mit einem Ministerium umgebe, welches das Vertrauendes Landes besitzt und die Besorgnisse vor reactionairen Bestrebungen zubeseitigen geeignet ist." Es läßt sich nicht leugnen, daß dieser Beschlußder Frankfurter viel dazu beitrug, die preußische Bewegung zu verlängern,die Streitfrage unklarer zu machen, und den Eindruck der königlichen Procla-mation vom 11. zu schwächen. Das Verhältniß kehrte sich jedoch nachdem Steuervcrweigerungsbeschlusse vom 15. November um. Denn am 20.November beschloß die Frankfurter Versammlung mit 270 gegen 150Stimmen: »daß der auf Suspension der Steuererhebung gerichtete, offen-bar rechtswidrige, die Staatsgesellschaft gefährende Beschluß der in Ber-lin zurückgebliebenen Versammlung null und nichtig sei", womit der preu-ßischen Regierung ein weittragender moralischer Halt geboten, und dieäußerste Linke isolirt war. Von diesem Tage ab stand das preußische Mi-nisterium fest in der öffentlichen Meinung; man kehrte sich von der Demo-kratie ab und schloß sich an die Sache des Königthums, welche eins mitder Ordnung war. Die Vereine für Gesetz und Ordnung, die Vereineder guten Bürger, die Treubnnde und conservativ-constitutionellen Clubsschössen ebenso üppig empor, als die Säle der demokratischen Ge-sellschaften sich leerten. Die Verfassung vom 5. December 1848,welche im Wesentlichen den Arbeiten des Verfaffungsausschuffes entnom-men war, gab der demokratischen Partei den gesunkenen Muth wieder,bis der Austrag der deutschen Frage, die Ausstände in der Pfalz, Baden,Breslau, Dresden, Elberfeld u. a. O., den letzten Grund und Bodenunterwühlten, aus welchem bisher noch die öffentliche Meinung von denPlänen und der Macht der Demokratie geruht hatte.

Die österreichische Frage auf dem Frankfurter Reichstagewurde durch v. Gagern's Rede zum Austrag gebracht, indem mit 340gegen 76 Stimmen beschlossen wurde: »kein Theil des deutschen Reichsdarf mit nichtdeutschen Ländern zu Einem Staate vereinigt sein", undmit 316 gegen 90 Stimmen: „hat ein deutsches Land mit einem nicht-deutschen ein gemeinsames Oberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen bei-den Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen."Am 15. December schieden ».Schmerling und v.Würth aus dem Reichs-ministerium, Ersterer, um als Bevollmächtigter Oesterreichs bei der Cen-tralgewalt, später als Justizminister in Oesterreich einzutreten (28. Juli1849 bis 23. Januar 1851). Der Reichsverweser berief H. v. Ga-gern an die Spitze des neuen Ministeriums, worauf Sim so n denPrä-fidentenstuhl der Nationalversammlung bestieg, v. Gagern ging in seinemam 18. December vorgelegten Programm von dem Gedanken aus: »daß