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(1815 - 1854)
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Der Reichstagsbeschluß vom 19. Januar 1849. s4. Kap.

ersten Platz einnehme." Diese Depesche begleitete das Reichsministeriumin einer Zuschrift an den österreichischen Ausschuß der Nationalversamm-lung mit folgenden Bemerkungen (5. Januar 1849): „Es sei nicht inZweifel gezogen worden, daß Oesterreich eine Bundesmacht und berechtigtsei, im Bundesverhältniß zu bleiben. Das deutsche Volk in seiner Mehr-heit wolle unbestreitbar die frühere Bundesverfassung so umgestaltet wis-sen, daß die Gesammtinteressen der Nation durch eine Gesammtregierungmit Volksvertretung, unter Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der Ein-zelstaaten, in soweit sie damit verträglich ist, souverain verwaltet werden;dem so in Aussicht stehenden Bundesstaate beizutreten, werde kein reindeutscher Staat verweigern können. Bei der Zusammensetzung Oester-reichs mit außerdeutschen Ländern sei aber eine Sonderstellung des Kai-serstaats nothwendig. Das Programm von Kremfier (27. November1848), wie das Verhalten der österreichischen Regierung der Central«gewalt und den Beschlüssen der Nationalversammlung gegenüber, zeigten,daß Oesterreich nicht in den deutschen Bundesstaat eintreten könne, da esein Einheitsstaat zu werden beabsichtige. Die Fortdauer dieser staatlichenEinheit sei unvereinbar mit der Unterordnung eines Theils unter eineneinheitlichen deutschen Bundesstaat. Das Princip der Vereinbarungüber die Verfassung des letzteren müsse von der Nationalversammlung zu-rückgewiesen werden. Die Hoffnung, den Bundesstaat mit dauerndereinheitlicher oberster Gewalt durch ein dem Bundestage ähnliches Surro-gat zu ersetzen, werde zu Schanden werden. Man möge das Reichs-ministerium ermächtigen, mit der österreichischen Regierung über das Ver-hältniß Oesterreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten." DieseGenehmigung ertheilte die Nationalversammlung, wie bemerkt, am 13. Ja-nuar 1849.

Am 19. Januar schritt man zur Berathung des 3. Abschnitts derVerfassung tz 63 und beschloß mit 258 gegen 211 Stimmen: „die Würdedes Reichsoberhaupts wird einem regierenden deutschen Fürsten übertragen."Die preußische Regierung wußte sehr gut, wen man damit meinte unddie Circularnote vom 23. Januar an die preußischen Gesandten bei dendeutschen Höfen dürfte wohl daraus zu erklären sein. Sie sagte darin,„die deutschen Regierungen möchten Vorschläge und Erklärungen nachFrankfurt gelangen lassen. Könne auch Oesterreich seiner Lagenach nicht in jeder Beziehung an der Entwickelung desdeutschen Bundesstaats theilnehmen, so lasse sich doch eineVereinbarung weiterer Art denken, welche Oesterreich, den deutschen Ge-bieten der Niederlande und Dänemarks mit und innerhalb des deutschenBundes ihre Stellungen anweise, während die übrigen deutschen Staatenzu einem engeren Verbände zusammenträten. Preußen strebe nachkeiner Machtvergrößerung oder Würde für sich selbst; es werde