4. Kap.)
Ansichten über die Kaiserwahl.
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gern Allem entgegenkommen, was die Selbstständigkeit und Unabhängig-keit der einzelnen Staaten zu erhalten geeignet sei. Der König haltedie Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde zurErlangung einer wirklichen und umfassenden deutschen Einigung nichtfür nothwendig, und es dürste vielleicht dieser Zweck auch miteiner andern Form zu erreichen möglich sei n." Merkwürdigerweisefand an demselben Tage, von dem diese Note datirt ist, eine seltsameAbstimmung statt. Die Erblichkeit und die Wahl des Kaisers auf Lebens-zeit, auf zwölf und auf sechs Jahre fiel, ebenso die Beschränkung derWahl auf den Kaiser von Oesterreich und die fünf deutschen Könige, so-daß die Frage späterer Verhandlung vorbehalten blieb.
Nachdem die erste Lesung der Verfassung beendet war, erließ dasReichsministerium eine Aufforderung an die Einzelregierungen, durch ihreBevollmächtigten Erklärungen über die Verfassung an den Reichsverwesergelangen zu lassen. Darauf erklärte das österreichische Ministerium am4. Februar: „Die österreichische Regierung, bereit zu Mitwirkung, wennes sich um Einigung, nicht aber, wenn es sich um eine gänzliche Um-schmelzung der bestehenden Verhältnisse handele, wolle an der Wieder-geburt Deutschlands mitarbeiten. Wolle man einen umtauschen Staat,so müsse Oesterreich ausscheiden oder sich auflösen. Der österreichischenRegierung schwebe ein nach Außen festes und mächtiges, nach Innenstarkes und freies, organisch gegliedertes und doch in sich einiges Deutsch,land vor. Ein wirkliches einiges Deutschland sei aber nur durch aufrich-tiges Zusammenwirken von Oesterreich und Preußen möglich. Man habesich also mit Preußen zu verständigen gesucht; es sei aber nicht gelungen.Gegen eine Unterordnung unter eine von einem andern Fürstengehandhabte Centralgewalt verwahre sich der Kaiser." Aehnlich sprach sich(10. Februar) das sächsische Ministerium Braun-Oberländer-Pfordtenund am 13. auch Stüve in Hannover aus, „daß die Vorbedingung fürdie weiteren Verhandlungen und deren Erfolg die Betheiligung der öster-reichischen Regierung sei, und daß ein einhelliges ungeschmälertes Zu-sammenwirken von Oesterreich und Preußen, das unverjährbare RechtDeutschlands, die Grundbedingung für die Lösung der gegenwärtigen,großen Fragen sei." Bayern, durch seine Handelsintereffen im Südenund Osten, wie durch die Religion an den Kaiserstaat geknüpft, meinte(16. Februar): „die Aufrichtung einer neuen Kaiserwürde sei ein unbe-siegbares Hinderniß für die Kräftigung des Gcsammtvaterlandes." Zu-gleich erließ die preußische Regierung ein die Note vom 23. Januar er-läuterndes Circularschreiben (16. Februar), worin sie die Anficht aus-sprach: „daß die Erhaltung des engen, durch Jahrhunderte befestigtenBandes, welches Oesterreich mit dem übrigen Deutschland verkette, für
Weltgeschichte. III, 28