4. Kap.) Die Siccardischen Gesetze. 451
dische, in Sardinien naturalisirte Flüchtlinge ohne Interessen verliehenwerden sollten. Die Commission der Kammer befürwortete diesen Gesetz-entwurf einstimmig, woraus die österreichische Regierung einlenkte, unddie in Sardinien befindlichen Flüchtlinge durch ihre Verwandten in Kennt-niß setzen ließ, daß, wofern sie ihre Güter behalten wollten, sie sich vonihren Amtsbehörden ein Zeugniß über ihr gutes politisches Verhalten seit1848 geben lassen sollten, welches der österreichische Gesandte in Turindem Marschall Radetzky zur Berücksichtigung einschicken werde. 'Am 12.Mai 1853 begann bei dicht besetztem Hause die Verhandlung über denoben bezeichneten Gesetzentwurf, der mit 126 gegen 7 Stimmen von derzweiten Kammer angenommen wurde, nachdem ein den Rechtspunkt schwä-chendes Amendement der Linken: „der verlangte Credit möge auch zuGunsten der nicht naturalisirten Emigranten verwendet werden",abgewiesen war. — Während in den kleineren italienischen Staaten, demKönigreich Neapel und dem Kirchenstaat die alten Zustände in vergrauterunheimlicher Gestalt zurückgekehrt sind, hat sich das Königreich Sardi-nien am Stäbe gesetzlicher Freiheit in die Höhe gerichtet, steht gekräftigtmitten unter den Trümmern italienischer Unabhängigkeit da, nachdem es mitbewundernswürdiger Festigkeit seine staatlichen und kirchlichen Reformenvollzogen hat. Die ministeriellen Kammern von 1849 setzten die Regierungin den Stand, die Befreiung der Geistlichen und der Kirchengüter vomGesetz und Gericht der Laiesi und den Friedensbann der geweihten Orteaufzuheben. Am 22. Februar 1850 überreichte der Justizminister Sie-card i der Deputirtenkammer zwei Gesetzentwürfe, wovon der eine dieAushebung der kirchlichen Exemtionen, und der auf Verletzung der Feier-tage, mit Ausnahme der Sonntage und der sieben höchsten Feste, gesetztenPolizeistrafen, der andere die bürgerlichen Erfordernisse zur Giltigkeiteines Ehevertrags betraf. Kammern und Volk nahmen diese Gesetze ju-belnd auf, während alle Bischöfe und eine päpstliche Note vom 9. Märzsie mit den schimpflichsten Ausdrücken belegten. Der Papst forderte na-mentlich eine neue Vereinbarung von der sardimschen Regierung, woraussich aber weder diese, noch die Kammern einließen. Die Siccardischen Ge-setze wurden von der zweiten Kammer am 9. und 10. März mit 130gegen 26 Stimmen angenommen. — Noch interessanter und wichtigerwaren die Verhandlungen in dem Senat, wo nach den sardimschen Ver-hältnissen die Schwerkraft der Gesetzgebung liegt. Der BerichterstatterBaron Demargherita und der Minister Siccardi hielten wahrhaft classischeund gründliche Reden für die Gesetze, welche schließlich mit 51 gegen 29Stimmen gebilligt wurden, — ein Resultat, das von den Galerien unddem draußen harrenden Volke mit einem Hoch aufSiccardi jubelnd begrüßtwurde. Der König ließ die Sanctionirung des Gesetzes bald nachfolgen,aber der Klerus, welcher sich ohne die Zustimmung des Papstes nicht
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