4. Kap.) Rücktritt Siccardi's. — Das Ministerium Cavour. 453
besolden dachte. Zunächst mußte ein Verbot' daß der Klerus nicht unbe-wegliche Güter erwerben dürfe, die Wiederkehr todter Liegenschaften hin-dern. Mit den eingezogenen Kirchengütern sollte das Erziehungswesenverbessert und der Aufsicht der geistlichen Herren, welche innerhalb derfünfeinhalb täglichen Unterrichtsstunden zehn geistliche Uebungen hielten,entrückt werden. Die Anzahl der Klöster belief sich auf 405 Manns- und144 Frauenklöster; außerdem erhält das kleine Land noch 31 Bisthü-mer und 7 Erzbisthümer. — Dem Papst konnte dieser „Kirchenraub undEinbruch in die Rechte des heiligen Stuhls" nicht gleichgiltig sein. Erprotestirte in einer zweiten Allocution und drohte dem König, den Mini-stern und dem Parlament mit dem Kirchenbann, was auf die Bedrohtennicht viel Eindruck machte, destomehr aber auf das Landvolk, welches mitEntsetzen vernommen, wie der Handelsminister Santa Rosa habe ohneSacramente sterben müssen, weil sie der Erzbischof einem „Kirchenräuber"verweigerte. Dazu kam, daß Oesterreich sich des Papstes annahm und Sar-dinien einzuschüchtern suchte. Es trat daher ein Stillstand in der antikirch-lichen Bewegung ein. Siccardi dankte ab (1851) und Cavour übernahmdas undankbare Geschäft, einen Weg ausfindig zu machen, der sowohl demKlerus genehm, als mit der Constitution vereinbar wäre. Wenigstens er-hielt das Steuergesetz, soweit es die todte Hand und die moralischen Kor-porationen betraf, einige mildernde Abänderungen, wogegen die Vorlageeines Gesetzes über die Civilehe (1852) den alten Streit wieder auf-frischte und auf der Insel Sardinien unruhige Bewegungen hervorrief,denen die Regierung mit Abfindung von Truppen und Kanonen begegnenmußte. Die Regierung schwankte und fiel; von auswärts bearbeitete man denKönig, die Constitution umzustürzen. Victor Emanuel wandte sich unwil-lig von diesem Ansinnen ab und ernannte Cavour zum Ministerpräsiden-ten (4. November 1852). Sein Programm lautete: „Absolute Emanci-pation der staatlichen Gewalt von der kirchlichen und Civilehe; Unverletz-lichkeit des Rechts der steten Association und der freien Presse; Unter-richtsfreiheit und Verbreitung des Unterrichts unter denVolksclaffen ausStaatsmitteln; ausgedehnteste Handelsfreiheit und neue Tarifresormen;Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts; Oekonomie im Staats-haushalte ; Steuerreform; Beschleunigung und Regelmäßigkeit des Gerichts-verfahrens; Reform des Civil- und Strafiodex; Disciplinargefitz undGesetz über das Avancement im Militair; Communalfreiheit; Erweite-rung des Handels, ungehemmter Verkehr im Jnlande durch Chausseen undEisenbahnen u. s. w." Die finanziellen Verhältnisse besserten sich jedochdurch eine Anleihe von 40 Millionen, a 85 zu 5 Procent, nicht merklich.Desto sanguinischere Hoffnungen hegte man für die Hebung des Wohl-standes von den Handelsverträgen, welche mit Belgien, Preußen, Eng-land und Oesterreich abgeschlossen wurden, und von der projectirten Ab-