Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
Seite
463
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4. Kap.) Folgen der deutschen Reichsversassung. 463

einzig geeignete und zeitgemäße sei und gab dies der Frankfurter Ver-sammlung deutlich zu verstehen. In einer Eirculardepesche, welche siegleichzeitig mit der ablehnenden Antwort des Königs erließ, heißt es: „inBetracht, daß der Reichsverweser den Entschluß, seine Stelle niederzu-legen; gefaßt habe, sei der König bereit, aus den Antrag der deut-schen Regierungen und unter Zustimmung der Nationalversammlung,die provisorische Leitung der deutschen Angelegenheiten zu übernehmen;auch sei der König entschlossen, an die Spitze des deutschen Bundes-staats zu treten, der aus denjenigen Staaten sich bilde, welchesich demselben aus freiem Entschlüsse anschließen möchten; die For-men dieses Bundesstaals würden wesentlich davon abhängen, wieviele und welche.Staaten sich demselben anschlössen. Die deutschenRegierungen möchten sich durch in Frankfurt zu bestellende Bevollmäch-tigte erklären." Aus dieser Zusammenkunft wurde nichts, weil Oefter-reich am 8. April dagegen proleftirte, die Königreiche ihre Abneigung,sich „einem Hohenzollern zu unterwerfen," nicht verhehlten, und die 28kleineren Staaten aus Andringen der Ministerien am 14. April ihre Zu-stimmung zu der Frankfurler Reichsversassung gaben. Die deutscheNationalversammlung hatte inzwischen beschlossen (1t.), an der Verfas-sung festzuhalten und setzte euren Dreißiger-Ausschuß nieder, der dieMaßregeln zu ihrer Durchführung berathen sollte. Da man auf Oester-reich ohnehin nicht rechnete, welches in Ungarn und Italien noch langevollauf beschäftigt war, so kam es daraus an, durch Volksbewegungenund Massenpeiltionen die Könige zur Annahme der Verfassung zu be-stimmen. Allein dieser Weg war blos in Württemberg von Erfolg.König Wilhelm 1. erklärte einer Kammerdeputalion, die ihn um seineZustimmung zu dem Frankfurter Verfassungswerke bat (19.): „Da derKönig von Preußen die deutsche Reichsversassung noch nicht anerkannt,und die Kaiserkrone abgelehnt habe, könne er nicht jetzt schon etwas an-erkennen , was noch gar nicht existire. Er versichere, daß er die ganzeReichsversassung mit Ausnahme der Oberhauptssrage anerkenne. DemHause Hohenzollern unterwerfe er sich nicht. Würden dies aber alle Fürstenthun, so würde auch er dieses Opfer bringen, aber mit gebrochenem Her-zen. Dem Kaiser von Oesterreich würde er steh unterworfen haben, wennderselbe zum deutschen Kaiser gewählt worden wäre." Darauf beschloßdie würtkembergtsche Kammer mit 46 gegen 23 Stimmen (22.): „daßdie Reichsversassung als Gesetz in Württemberg bestehe, daß jeder würt-tembergischeStaatsbürger zu ihrem Schutz und ihrer Befolgung verpflich-tet und jeder Angriff auf sie Hochverrath sei." Das Ministerium stelltedem Könige vor, wie das Militair auf Seiten der Reichsversassung stehe,wie das Volk und die Kammer» einig seien, welchen Gefahren er sichaussetze u. dergl. m. Daraus gab der König nach (25.), nahm die deut-.