464 Ausstände zum Schutz der Reichsverfaffung. (4. Kap.
sche Reichsverfaffung, einschließlich des Kapitels über das Reichs-oberhaupt und das Wahlgesetz, an, und erklärte seine Zustimmung, daßSe. Mas. der König von Preußen unter den vorliegenden Umständen sichsür jetzt an die Spitze Deutschlands stelle. Um den guten Geist des Mili-tairs wieder herzustellen, wurde die württembergische Armee aus ihren Garni-sonen verlegt und in größere Corps zusammengezogen. Sachsen und Hanno-ver hielten ihre Erklärungen zurück, lösten aber die Kammern aus, welcheAnträge betreffs der Annahme der Reichsverfaffung gestellt hatten. Bayerngab am 23. April eine mit einer Kritik der Reichsverfassung verbun-dene Erklärung, worin es hieß, „daß die Regierung das Recht der freienZustimmung zu den Beschlüssen der Nationalversammlung in Anspruchnehme; sie könne daher nicht der Reichsverfaffung und der Wahl einesErbkaisers ihre Zustimmung ertheilen. Die Unauflöslichkeit des deut-schen Bundes bestehe übrigens, es möge auf das Anerbieten eingegangenwerden oder nicht." »
Nach solchen Aeußerungen konnte die preußische Regierung überihre Handlungsweise nicht mehr zweifelhaft sein. Am 28. April erklärtesie unumwunden ihre Misbilligung der Reichsverfaffung und des Wahl-gesetzes, welche nur als Mittel erschienen, die oberste Gewalt zu Gunstender Republik zu beseitigen, und rechtfertigte damit die Ablehnung der dar-gebotenen Kaiserwürde. Zugleich forderte sie die Regierungen zum Wider-stände gegen die Revolution auf und sicherte ihnen ihre Hilfe zu. DieBevollmächtigten der deutschen Regierungen wurden nach Berlin eingela-den und die zweite preußische Kammer aufgelöst (27.), obwohl die Reichs-versammlung (26.) beschlossen hatte, „die Regierungen aufzufordern, fürjetzt keine Vertagung oder Auflösung der Kammern vorzunehmen."
Dieser entschiedene Wille der Regierungen demüthigte die Frankfurterund schüchterte sie ein. Ein großer Theil der Abgeordneten schied aus,oder erschien wenigstens nicht mehr in den Sitzungen, weshalb der Prä-sident von der zurückbleibenden Linken ermächtigt ward (30.), zu jederZeit und an jedem Orte Sitzungen zu halten, wenn 150 Abgeordnetedaran Theil nähmen. Es erhellt, daß die Versammlung den Regierungenden äußersten Widerstand entgegensetzen wollte und auf den sactischen Volks-willen und Zwangsmaßregeln, wie in Württemberg, speculirte. IhreBerechnung traf zu. In den ersten Tagen des Mai's erfolgten die Aus-stände in der Pfalz, Dresden und Baden; in Breslau fand ein Barri-cadenkampf statt(7.Mai); tnElberfeld und Jserlohn kam es zum offenenAusstande bei Einkleidung der Landwehr (8. — 17. Mai) und der Ma-gistrat von Köln forderte, trotz des Verbots der Regierung, Abgeordneteder Städte zu einer Versammlung aus, worin die Drohung einer Losrei-ßung der Rheinprovinz von Preußen laut wurde, wenn der König nicht dieReichsverfaffung anerkenne und die Landwehr darauf verpflichte (8. Mai).