Band 
(1815 - 1854)
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476
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476 Kurheffm. — Das Ministerium Hassenpflug. (4. Kap,

Rußland, indem er sich beiden Theilen als Schiedsrichter anbot, in diesenStreit und erklärte sich auf dem Warschauer Congreß (15—29. Octbr.) inentschiedener Weise gegen die preußischen Vergrößerungspläne. Der patrio-tische Graf von Brandenburg nahm sich die Lage Preußens so sehr zu Herzen,daß er wenige Tage nach seiner Rückkehr von Warschau starb (6. November).Die Schwarzenbergische Politik hatte den Sieg davon getragen, der durchdie Verhältnisse in Kurhessen noch vervollständigt wurde. Der Kurfürstvon Hessen berief (23. Februar) den Präsidenten Hassenpflug aus Greifs-wald nach Kassel, um die Ministerien des Innern und der Justiz zuübernehmen. Mit ihm fungirten zuerst Lometsch, dann Volmar (für dieFinanzen), v. Haynau (Krieg) und v. Baumbach (Aeußeres). DerLandtag empfing das Ministerium mit einem Mistrauensvotum und wurdeaufgelöst (12. Juni), weil er die Steuern nicht bewilligen wollte. Hassen-pflug schrieb nun eigenmächtig die Steuererhebung aus, was der am 26.August wieder eröffnete Landtag für ungerechtfertigt erklärte, indem erdie Forterhebung der indirekten Abgaben nur bis zum 30. September undunter Bedingung der Depofition bewilligte (27. August), die Erhebungder directen Steuern aber nicht genehmigte (31. August). Der Kurfürstloste die Stände aus (2. September), decretirte die Forterhebung derSteuern und beschuldigte die Ständeversammlung des Verfassungsbruchs<4. September). Der ständische Ausschuß in Kassel verlangte dagegendie Zurücknahme dieser Verordnung als einer ungesetzlichen, warnte dieBeamten vor deren Befolgung, protestirte gegen jede Gewaltmaßregel(5. September) und versetzte das Ministerium in Anklagestand (7. Sep-tember). Hassenpflug antwortete darauf mit Verhängung des Belage-rungszustandes und ernannte den General Bauer zum Oberbefehlshaber,welcher indeß nach der Erklärung des Kasseler Oberappellationsgerichts,daß die Verordnung vom 4, unausführbar sei, abdankte (12.) und demGeneral v. Haynau seine Stelle überließ. Der Kurfürst und seine Mini-ster verließen nun heimlich die Residenz (13.) und zogen nach Wilhelms-bad (17.), während die Ministeranklage wegen Unzuständigkeit des kur-hessischen Ständeausschuffes vom Oberappellationsgericht verworfen wurde.„Es begann nun," sagt Bülau, „ein passiver Widerstand der Behörden,dem sich auch der größte Theil des Officierstandes anschloß und dessenRuhe, Einmüthigkeit, Konsequenz und juristische Kunstmäßigkeit selbst inEngland Bewunderung erregten." Der Kurfürst wandte sich an denFrankfurter Bundestag, welcher den Bescheid gab, daß die kurhessischeRegierung zur Forterhebung der Steuern berechtigt sei und das Verspre-chen der Bundeshilse hinzufügte (21. September). Im Gegensatze hierzuerklärte eine preußische Note (23.), mit den Schritten des kurbessischenMinisteriums nicht einverstanden zu sein, und mahnte zur Rückkehr ausden verfassungsmäßigen Weg bis zur Erschöpfung aller gesetzlichen Mittel,