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zu thun was einem löblichen Fürsten zu thun gebühre.'Er wollte es vor allem zu festen Formen bringen.
Es kam hierüber zu dem heftigsten Gegensatz. DieStände suchten ihre alte Verbindung mit dem Hofe vonPolen zu erneuern, und es scheint fast als habe sich auchhier ein gewisses Gelüste danach geregt; der Schöppcn-meistcr Nhodc, der sich in Königsberg zu dem Anseheneines herrschenden Volksführers erhoben, dem Niemand zuwidersprechen wagte, schlug einen Bund vor zur Wieder-herstellung des glücklichen Zustandes, in welchem Preußenunter Polen gewesen, und ward seinerseits der königlichenGnade versichert. * Churfürstliche Kriegsmannschaften be-setzten die Landstraßen, um die Verbindung zwischen Kö-nigsberg und Warschau zu unterbrechen: dagegen zog dieStadt ihre Kanonen auf die knciphöfischen Wälle. Alsder Churfürst den Entschluß faßte, sich selbst in die Mittedieser Unruhen zu begeben, ward seiner Familie nicht wohlzu Muth: wir sehen aus ihren Briefen, daß sie ihn Gott
1. Das beliebteste Handbuch deutscher Politik war damals Secken-dorfs Fürstenstaat, worin es zwar für die Pflicht des Fürsten erklärtwird, seine Unterthanen als freigeborne Leute zu behandeln, seineStände zu hören, die mit ihnen geschlossenen Abschiede und Verträgezu beobachte», die landessürstliche Hoheit aber doch schon überwiegenderscheint. Der Zweck der Regierung wird in die Behauptung desgemeinen Nutzens und Wohlstandes in geistlichen und weltlichen Sa-chen gesetzt; dem Fürsten wird die richterliche und selbst die gesetzge-bende Gewalt beigelegt; er muß die Kräfte haben, seine Regierungüber Land und Leute nntzbarlich spüren zu lassen; er hat die Mittelzu gebrauchen, wodurch ungehorsame Unterthanen, auswärtige Feinde,und alle die Gewalt üben, zurückgedrängt werden können. (II, Z. 1.§. 4. Erste Ausgabe des Buches 1656.)
2. Urkunden bei Baczko Geschichte Preußens V, 692.