Band 
Erster Band.
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war weit entfernt, es ihnen streitig zu machen: wenn sie zu-letzt ein paar Mal keine Rücksicht darauf genommen habe,so entschuldigte sie das mit der dringenden Noth, vor derzu Zeiten Reecffe und Rechte zurückweichen müssen; —allein eine andere Schwierigkeit lag in dem inneren Zu-stande der ständischen Körperschaft. Zu dem erwähntenTage waren auch die Städte beschicden worden und er-schienen. Allein schon fand sich ihr Interesse mit dem derRitterschaft in vollem Widerspruch. Sie forderten z. B-vor allem die Ausführung der churfürstlichcn Edicte, nachwelchen das Brauen und Branntweinbrcnncn auf demLande abgeschafft, und die Krüge in die Städte verlegt !werden sollten. Wie sehr lief dies dem Vortheil der Rit- !terschaft entgegen, die bisher nicht allein Dörfer, sondern !auch manche Städte mit ihrem Getränk versehen hatte. Ehe ^noch das Mindeste zur Schlichtung dieser oder anderer Strei-tigkeiten geschehen, denn noch mehrere kamen zur Sprache,reiften die rittcrschaftlichen Deputirtcn ab, ohne den städti-schen auch nur Nachricht davon gegeben zu haben.' —Wie wäre bei einer Spaltung solcher Art noch eine Bera-thung mit der Corporation der Stände möglich gewesen?

als Grundgesetze zwischen Haupt und Gliedern geschehenen vielfälti-gen Versicherungen, »daß Grtraordinärauslagen sonder vorhergegange-ner Consultativn mit den Ständen, ob solche zuträglich oder nicht,nicht sollten eingeführt werden"; sie würden dadurch ihres CharacterS alsStände gleichsam entsetzt, bitten, »daß man ihnen das Votum consul-tativum in Auflegung neuer und ungewöhnlicher Steuern nicht entziehe".

1. Die Städte klagen daß sie mit Versäumung des publici undpriv-li aufgehalten worden: zuletzt haben sie mit Bestürzung erfah-ren, »wie die Herren Deputat, der Ritterschaft n»l»', iuscH, davongereist". AuSzug bei Orlich Gcsch. des pr. Staates k, 456.