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Wir wollen über den Gang dieser Dinge Niemandanklagen.
Wohl hätten sich die Ritterschaften entschließen sollen,das unbedingt Erforderliche zu bewilligen: aber man kannsie damit entschuldigen, daß die Einsicht in die Bedürf-nisse jenseit ihres Gesichtskreises lag, da sie mehr ausder allgemeinen Stellung des Fürsten in der Welt, alsaus ihrer provinciellen Lage entsprangen.
Nothwendig aber geschah nun auch, daß der Adelblos noch eine landschaftliche Bedeutung, Gerechtsamehauptsächlich nur in Bezug auf seine eigenen Angelegen-heiten behielt. Die Contribution vom platten Lande wardim Jahre 1686 bestimmt wie sie im Allgemeinen geblie-ben: nur sind von Zeit zu Zeit, namentlich unter der näch-sten Regierung, noch einige Ausschläge übernommen wor-den. Die Ritterschaft war keineswegs machtlos, aber be-wegte sich doch nur in sehr bestimmt gezogenen Schran-ken, auf die Gesammtheit der Staatsverwaltung hatte sieden alten gesetzlichen Einfluß nicht mehr.
Auch die Städte aber konnten auf einen solchen kei-nen Anspruch machen. Die Veränderung der Steuer hat-ten sie nicht etwa in ständischen Berathungen der Ritter-schaft abgewonnen: sie verdankten sie dem Worte des Für-sten, der ihnen nun auch die Möglichkeit einer fruchtbarenDurchführung verschaffen mußte. Sein Entschluß hattedie Sache festgesetzt, sein Arm hielt darüber. Zur Aus-führung und Verwaltung bediente er sich seiner Beamten
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