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möglich zu machen: jedes Anit und jedes Dorf würde sichvertheidigen; zur Zeit dringender Noth würde man sie we-nigstens innerhalb des Landes auch mit den regelmäßigenTruppen vereinigen können.' Wenn in den königlichen Er-lassen diese neue Pflicht der Bauern durch die Aufhebungder Scharwerksdienstc begründet wird, so erkennt man denZusammenhang, in welchem die Anordnung mit der Ver-änderung in den Agriculturverhältnissen steht. Es gab po-puläre Regungen in diesem Staate, die gleich damals nochzu einer ganz andern inneren Entwickelung hätten führenkönnen: wäre die Zeit danach oder auch die Verwaltungumsichtig genug gewesen. Aber Unordnung des Haushalts,Überschätzung der Kräfte, die sich dann plötzlich geringerzeigten, als man geglaubt, Mangel an sicheren und zuverläs-sigen Formen, hin und wieder wogende Parteiung, undendlich auch Mißgeschicke, über die nicht zu gebieten war,wirkten zusammen um alles in Verwirrung zu bringen.
Noch fehlte es an den vornehmsten Grundlagen derMacht und des Gedeihens; man hatte noch kein befestig-tes politisches Dasein. Wenn die innere VerwaltungFriedrichs I Widerspruch erfuhr, so erhob sich ein nicht
1. Zn dem Reglement heißt es, man könne die Hoffnung ha-ben, „daß ein solcher erercirtcr Bauer, woraus doch auch der meisteTheil der reglirten Truppen genommen ist, alsdan in Considera-tion seiner eigenen Interessen, wenigstens so guth standhalten werde,als ein mit Gewalt und wider Willen aus fremden Provinzen ge-worbener." Bei Gansauge: das brandcnburgisch-preußische Kriegs-wesen 1440, 1K40, 1740. S. 209. — Toland gedenkt des Land-ausschusses in seiner Relation; er war erstaunt über die gute Hal-tung dieser Truppe.