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Erster Band.
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ficht bei der Erneuerung derselben an. Der Präsidentder Provinzialkammer, unter welchem die Ämter stehen,soll sie bereisen, so wie der Schnee schmilzt nachsehen, obdie Zahl und Beschaffenheit der Äckcr mit dem Anschlagübereinkömmt, diese nötigenfalls wieder ausmefsen las-sen, und sich in Person eine so genaue Kenntniß verschaf-fen, daß er weder von den Pächtern noch auch etwa vonseinen Räthen bewogen werden kann. Für jede Verbes-serung sollen Voranschläge gemacht und diese alsdann umkeines Hellers Werth überschritten werden; der Pächter,der durch seine Caution gebunden ist, soll niemals Zah-lungsfrist erhalten.' Die Hofkammcr, die an der Erb-pachtssache so vielen Antheil genommen, ward aufgelöstund eine allgemeine Dircction der Domänen eingerichtet,unter welcher sämmtliche Amtskammern standen. Eineandere Art von Aufsicht die alle Behörden durchsetzte, undin einer mehr durch Furcht, als durch Hoffnung ange-regten Spannung hielt, führte der König selbst; für denBetrieb der Landwirthschaft hatte er nicht weniger Gaben,als für den militärischen Dienst, und sich eben so viel be-sondere Kenntniß davon erworben.

Man hat damals gesagt, was man von FriedrichWilhelm I nicht erwarten sollte, eine Stelle aus einemalten griechischen Classiker habe in dieser Beziehung einst

1. Instruktion der Churmcirtischen AmtScammer 7 Jan. 1717 bciRödenbeck Beiträge zu den Lebensbeschreibungen Friedrich Wilhelms 1und Friedrich des Großen I, 17.