dererwerbcn und Länderverwüstcn, hören wir einen vonihnen fragen, bei solcher Aussicht?
Wie man bemerkt hat, daß die ganze diplomatischeGeschichte der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhun-derts von der Erwartung der Thronerledigung in Spa-nien und den daran sich knüpfenden Entwürfen bestimmtward, so haben die Bewegungen über die Erbfolge inÖstreich mehrere Jahrzehcnte vor dem Tode Carls VIihren Anfang genommen: die diplomatischen Verhandlun-gen wurden nunmehr von dieser Erwartung beherrscht,wie früher von jener.
Die gesammte Thätigkeit der östreichischen Politik imInnern und nach außen hatte den Zweck, der Gefahr desZerfallcns zuvorzukommen.
Der erste Mann, der ernstlich daran gedacht hat, ist,so viel wir wissen, der Graf Sinzendorf, damals Reichs-hofraths-Viccpräsidcnt, gewesen. Vornehmlich auf dessenAntrieb geschah es, daß der Kaiser am 19 April 1713 'in einer feierlichen Versammlung seines geheimen Rathesein Hausgesetz verkündigen ließ, kraft dessen die auf ihngeflammten Erbkönigreiche und Lande nach seinem Todesämmtlich und eingetheilt an seine männlichen Nachkom-men, wenn er aber deren nicht habe, an seine Töchter,
1. Die Einwendungen des alten Wandersmannes (AnemonenII, 121) gegen die Richtigkeit des Datums heben sich, da die Aus-drücke, an denen er Anstoß nimmt, in dem ursprünglichen Terte, wieer auch bei Olenschlagcr Geschichte des Zntcrrcgni I, 12 steht, nichtvorkommen, sondern erst in den späteren Transaktionen erscheinen.