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Erster Band.
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selbst ein Enkel Philipp Wilhelms, und zwar von dessenältester Tochter Eleonore war, sich für den bcstbcrechtig-tcn Erben erklären, und alsdann seine Rechte zwischenSulzbach und Preußen theilen, dem ersten Jülich, demzweiten das Herzogthum Berg zuerkennen sollte.

Eine Form, die vielleicht besser vermieden worden wäre.Denen, die sie billigten, hat man damals und später inBerlin immer cntgcgnct, daß die Übertragung des kaiser-lichen Rechtes dem preußischen nichts hinzufügen könne,das von dem Kaiser vielmehr selbst schon öfter als dasbeste von allen anerkannt worden sei. Die Hauptsacheist, daß der Kaiser versprach, der König solle zum Besitzund Genuß von Berg gelangen und dabei auf das kräf-tigste geschützt werden.

Eine Bedingung wünschte der Kaiser seinem Zuge-ständniß hinzuzufügen; indem er das Herzogthum demKönig zusprach, hätte er dem Hause Pfalz gern die StadtDüsseldorf vorbehalten. Allein der König wollte nichtsvon einer Landschaft hören, die keine Hauptstadt habe, erweigerte sich Verpflichtungen wie man sie ihm anmuthetezu übernehmen, wenn er nicht auch diese erlange. Secken-dorf sagte am Ende, wenn man das Pferd hergebe, sowerde man auch noch über die Schwierigkeit wegen desZaumes wegkommen. In den Tractat kam nichts wei-ter, als daß dem Kaiser das Recht zustehen solle, nöthi-gcnfalls Truppen oder Geschütz nach Düsseldorf zu lc-