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gen: die Abtretung selbst blieb so wenig in Bezug aufdie Stadt als das Land einem Zweifel unterworfen. Diepreußischen Minister sprachen die Besorgniß aus, daßder Churfürst von der Pfalz den Prinzen von Sulzbach,dem er das Land zu hinterlassen denke, noch bei seinenLebzeiten zum Statthalter ernennen werde, so daß es schwerhalten würde, ihn wieder zu entfernen. Seckendorf er-wiederte: wenn zu dieser Zeit ein Dutzend Pfalzgrafenin Düsseldorf wären, so würde der Kaiser durch denTractat verpflichtet sein, sie sämmtlich herauszujagen. AuchPrinz Eugen erklärte, wenn der Fall eintrete, habe sichder König des Hcrzogthums mit Gewißheit zu versehen;eine etwa bestehende Statthalterschaft solle ihn an demPosscssorium nicht hindern, weder in der einen noch inder andern der Formen, welche die Rechte unterscheiden.
Nur Ein Bedenken kam hicbei noch zur Sprache.Man setzte den Fall, daß vielleicht der Rcichshofrath,über dessen Urtel doch der Kaiser nicht geradezu verfügenkonnte, weder das preußische Recht anerkennen wollte,noch selbst das des Kaisers, sondern sich zu Gunsten vonSulzbach ausspräche. Sollte der König alsdann leerausgehen?
Man stellte vor, Preußen übernehme schwere Verpflich-tungen, die dem Kaiserlichen Hause unverzüglich zum größ-ten Nutzen gereichen müßten; es würde ein schlechterTractat sein, wenn die Vortheile, die man diesem dage-