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Erster Band.
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oder der Tod. Solle er sterben, so möge man es ihmbei Zeiten sagen: könne er aber durch Renunciation dieGnade des Königs erlangen, so wolle er sich dem Wil-len desselben darin unterwerfen; der König möge mit ihmmachen was er wolle, so werde er ihn dennoch lieben undverehren.

Nachdem die Verhöre beendigt waren, wurde einKriegsgericht in Köpenick niedergesetzt, um über den Prin-zen und seine Mitschuldigen zu sprechen. Es war nachdem für den militärischen Rang des Prinzen in Anwen-dung kommenden kriegsrechtlr'chen Gebrauche aus 3 Gene-ralmajors, 3 Obersten, 3 Oberstlieutenants, 3 Majors,3 Eapitäns ' zusammengesetzt; den Vorsitz führte der Ge-nerallieutcnant Schulenburg, ein Mann, der militärischesWesen mit sehr ausgesprochenen religiösen Tendenzen ver-einigte, ganz wie der König es wünschte. Die beidenAuditcurs Mplius und Gerbelt waren zugegen.

Am 25 Octbr. 1713 ward den Versammelten das erste,am 26 das zweite Volumen der Acten vorgelesen. Hier-auf schwuren sie, auf die vorgelesenen Acten Recht zu spre-chen, nach bestem Wissen und Gewissen, gemäß den kö-niglichen Kriegsartikeln, Rechten und Gewohnheiten: ohneirgend eine menschliche Rücksicht. Am 27 gaben sie nach, den verschiedenen Nangclassen ihr Urtheil ab.

1. Die Generale: v. Schwerin, Graf Dönhof, v. Lingcr; dieObersten: v. Derschau, v. Sterling, v. Wachholz; Oberstlieutenants:d- Weiher, v. Schenk, v. Milagshcim; Majore: v. Einstedel, v. Leste-

v. Lüderitz; CapitLnS: v. Podewils, v. Jcetze, v. Itzenplitz.